Die zweifelhaften Angebote der Immobilienmakler

Nur im ersten Moment erscheint es wie ein freundlich gemeintes und völlig selbstloses Angebot: Immobilienmakler offerieren eine kostenfreie Immobilienbewertung, einfach so. Einfach so? Ganz gewiss nicht. Denn hinter diesem Service verbirgt sich die Absicht, an neue Aufträge zu gelangen.


Ist eine Immobilienbewertung für persönliche Zwecke sinnvoll?

Über den Sinn oder Unsinn dieser Bewertungen scheiden sich die Geister. Wer einen speziellen Grund hat, den Wert der eigenen Immobilie zu erfahren, könnte Immobilienbewertungen von Maklern als vorbereitende Informationen nutzen. Wird dieser Service jedoch vollkommen kostenfrei angeboten, ist die Beurteilung aber auch nicht mehr als eine erste Einschätzung wert. Einige Immobilienexperten gehen sogar davon aus, dass Immobilienmakler die Preise für die Objekte grundsätzlich nicht realistisch ansetzen. Ein möglicher Grund für diese Fehlbeurteilungen sind bessere Aussichten auf höhere Provisionen. Denn je teurer ein Wohnobjekt bewertet wird, desto höher ist auch die Provision. Diese Spirale dreht sich weiter. Denn geben Immobilienmakler einen höheren Verkaufspreis an, sind Eigentümer der Objekte auch eher gewillt, die Objekte zu verkaufen. Zu diesem Zeitpunkt spielt es nur eine untergeordnete Rolle, ob dieser ermittelte Preis am Ende auch tatsächlich erzielt wird.

Makler ist nicht gleich Makler

Dieses Szenario ist nur ein Beispiel dafür, dass es sehr schwer ist, auf der Suche nach einem guten Immobilienmakler die Spreu vom Weizen zu trennen. Als Immobilienmakler darf sich fast jede Person bezeichnen – auch die, die keinen baulichen Sachverstand haben. Deshalb ist es für interessierte Kunden wichtig, den Blick ins Detail zu wagen. Wie lange und in welchem Bereich sind die Immobilienmakler in der Branche tätig? Welche Ausbildung und Referenzen liegen vor? Wie verhalten sich die Makler auf Fragen der Immobilienbesitzer? Antworten auf all diese Fragen sollten Hand und Fuß haben.

Eine grobe Richtlinie


Um zur ursprünglichen Thematik zurückzukommen: Maklerbewertungen sind generell nicht gerichtsfest und somit nur als grobe Einschätzung geeignet. Um den reellen Wert einer Immobilie zu ermitteln, bedarf es eines Sachverständigengutachtens. Einige Immobilienmakler sind beeidigt und deshalb berechtigt, diese gerichtstauglichen Bewertungen vorzunehmen – allerdings längst nicht jeder Vertreter der Maklerzunft. Zusätzlich sollten Immobilienbesitzer darauf achten, dass Sie mit der Erteilung eines Bewertungsauftrags nicht automatisch einen Verkaufsauftrag erteilen. Deshalb ist es unerlässlich, das Kleingedruckte zu lesen. Kommt eine Immobilienbewertung in Betracht, sollte der Dienstleister niemals einer einfachen Wurfsendung ausgewählt werden. Es lohnt sich, den regionalen Markt unter die Lupe zu nehmen und Spezialisten zu kontaktieren. Eine kostenfreie unverbindliche Ersteinschätzung ist nichts Besonderes, sondern für die meisten Immobilienmakler ein ganz normaler Service.

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