Der Bodenrichtwert hat sich in Bayern zu einem der wichtigsten Orientierungspunkte rund um Grundstücke, Immobilienkauf und Wertermittlung entwickelt. Im Jahr 2025 fällt auf, dass dieser Kennwert nicht mehr nur trockenes Verwaltungsthema ist, sondern unmittelbar mit Fragen nach bezahlbarem Wohnen, der Attraktivität von Regionen und der Stabilität des Immobilienmarktes verknüpft ist. Während die Kaufpreise nach Jahren des Booms vielerorts nachgeben oder stagnieren, bleiben die offiziell abgeleiteten Richtwerte erstaunlich stabil und bilden damit eine Art verzögerten Spiegel des Marktgeschehens.
Bayern gehört weiterhin zu den teuersten Flächenländern Deutschlands. Die durchschnittlichen Grundstückspreise liegen deutlich über dem Bundesdurchschnitt, was sich auch in den Bodenrichtwerten widerspiegelt. Für Bauplätze im individuellen Wohnungsbau werden im Mittel mehrere hundert Euro je Quadratmeter fällig, in Spitzenlagen wie in München oder im Landkreis München werden Werte im vierstelligen Bereich erreicht.
Gleichzeitig ist der Markt in Bewegung. Verschiedene Marktberichte zeigen für die Jahre 2022 und 2023 rückläufige Kaufvertragszahlen und sinkende Geldumsätze, während das Preisniveau vielerorts nur langsam reagiert. Die Anzahl der Transaktionen ist seit 2021 spürbar gesunken, was auf eine Kombination aus gestiegenen Finanzierungskosten, Unsicherheit und veränderten Erwartungen bei Kaufinteressenten und Verkäufern zurückgeht.
Vor diesem Hintergrund stellt sich 2025 weniger die Frage nach einem einzelnen „Bodenrichtwert für Bayern“, sondern vielmehr danach, wie die aktuell gültigen Richtwerte zustande kommen, wie sie im Alltag genutzt werden und welche Tendenzen sich aus den jüngsten Daten ablesen lassen. Besonders wichtig ist dabei, dass in Bayern ein klar geregelter Rhythmus gilt: Bodenrichtwerte werden jeweils zu Beginn eines geraden Kalenderjahres neu festgelegt. Die zum Stichtag 1. Januar 2024 veröffentlichten Zahlen bilden daher auch 2025 die maßgebliche Datengrundlage, auf die Verwaltungen, Sachverständige und Marktteilnehmer zurückgreifen.
Was der Bodenrichtwert in Bayern aussagt
Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten
Rechtlicher Ausgangspunkt für den Bodenrichtwert ist § 196 des Baugesetzbuchs. Dort ist festgelegt, dass aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden zu ermitteln sind. Diese Werte beziehen sich auf unbebaute, fiktive Grundstücke und werden in Euro pro Quadratmeter angegeben. In bebauten Gebieten wird gedanklich so getan, als wäre der Boden unbebaut; auf diese Weise lässt sich der reine Bodenwert vom Wert der Bebauung trennen.
In Bayern sind für die Ermittlung selbständige und unabhängige Gutachterausschüsse bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten zuständig. Sie führen Kaufpreissammlungen, werten notarielle Kaufverträge aus und leiten daraus Bodenrichtwerte für sogenannte Richtwertzonen ab. Eine Richtwertzone umfasst ein Gebiet, in dem Grundstücke nach Art und Maß der Nutzung sowie nach den wertbestimmenden Merkmalen weitgehend übereinstimmen, etwa typische Wohngebiete, Gewerbegebiete oder ländlich geprägte Ortsränder.
Offizielle Beschreibungen im BayernPortal machen deutlich, dass Bodenrichtwerte durchschnittliche Lagewerte sind, die sich auf eine Vielzahl von Grundstücken in einem abgegrenzten Gebiet beziehen und die Wertverhältnisse auf dem Bodenmarkt möglichst wirklichkeitsnah abbilden sollen. Abweichungen beim konkreten Grundstück – etwa beim Erschließungszustand, bei der genauen Lage im Quartier oder bei der Grundstücksgestalt – führen in der Praxis zu Zuschlägen oder Abschlägen gegenüber dem Richtwert.
Ermittlung und Aktualisierung im Zweijahresrhythmus
Für Bayern gilt ein klar strukturierter Zeitplan: Die Gutachterausschüsse ermitteln die Bodenrichtwerte jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres mit gerader Jahreszahl. Praktisch heißt das, dass Stichtage wie der 1. Januar 2022, der 1. Januar 2024 oder künftig der 1. Januar 2026 maßgeblich sind. Dazwischen finden in der Regel keine landesweiten Neufestsetzungen statt.
Die Datenbasis bilden jeweils die in der Kaufpreissammlung erfassten Transaktionen der vorangegangenen Jahre. So basieren die zum Stichtag 1. Januar 2024 abgeleiteten Bodenrichtwerte im Kern auf der Marktentwicklung der Jahre 2022 und 2023. Dies erklärt, weshalb die Richtwerte nicht in Echtzeit auf kurzfristige Preisschwankungen reagieren, sondern eher einen geglätteten, mittel- bis langfristigen Trend wiedergeben.
Die Ergebnisse werden überwiegend digital bereitgestellt. Über das vernetzte Portal „Bodenrichtwerte Bayern“ (VBORIS) lässt sich auf Kartenbasis ablesen, welche Richtwerte für eine bestimmte Zone gelten. Über dieses zentrale System kann anschließend eine amtliche Auskunft bei den zuständigen Gutachterausschüssen oder über das Portal BORIS-Bayern bestellt werden. Für Bayern ist ausdrücklich geregelt, dass jede Person Auskunft über die festgesetzten Bodenrichtwerte verlangen kann – ein wichtiger Baustein für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt.
Bodenrichtwert Bayern 2025 im Marktumfeld
Immobilienmarkt im Wandel
Die Entwicklungen der letzten Jahre haben den Grundstücksmarkt im Freistaat spürbar verändert. Marktberichte beschreiben einen deutlichen Rückgang der Kaufverträge und des Geldumsatzes seit 2021. Während 2021 noch Rekordumsätze verzeichnet wurden, gingen die Transaktionen 2022 und 2023 stark zurück, in manchen Segmenten verringerte sich der Geldumsatz um einen erheblichen Anteil. Gleichzeitig ist das Preisniveau vieler Wohnimmobilien nach einer langen Phase des Anstiegs seit 2023 spürbar zurückgegangen – wenn auch von einem sehr hohen Ausgangsniveau.
Dass der Markt keineswegs zusammenbricht, zeigen andere Kennzahlen. So haben sich die Wohnungsfertigstellungen in Bayern zuletzt relativ stabil entwickelt, gleichzeitig bestehen zwischen Landkreisen und Regierungsbezirken teils ausgeprägte Unterschiede. In wirtschaftlich starken Regionen mit anhaltendem Zuzug bleibt Bauland knapp, während in strukturschwächeren Gebieten deutlich geringere Preisniveaus und teilweise Überangebote zu beobachten sind.
Bundesweite Analysen, etwa von Finanzdienstleistern und Forschungsinstituten, bestätigen dieses Bild: Bayern weist im Schnitt die höchsten Grundstückspreise unter den Flächenländern auf, gleichzeitig lässt sich vielerorts eine gewisse Abkühlung erkennen. Steigende Zinsen und höhere Baukosten dämpfen die Nachfrage, während Verkäufer häufig noch an früheren Preisvorstellungen festhalten.
Regionale Spannbreite der Bodenrichtwerte
Die Spannbreite der Bodenrichtwerte in Bayern ist enorm. Auswertungen amtlicher Daten zeigen, dass die durchschnittlichen Richtwerte in den Landkreisen von niedrigen zweistelligen Werten in strukturschwachen Regionen bis hin zu knapp 2.000 Euro je Quadratmeter in besonders gefragten Kreisen reichen. In den kreisfreien Städten reicht die Spanne von deutlich unter 100 Euro je Quadratmeter in kleineren Zentren bis zu Werten im Bereich von rund 2.000 Euro in der Landeshauptstadt München.
Ein Blick auf den bayerischen Durchschnitt verdeutlicht den hohen Preisdruck: Für Bauplätze für Eigenheime wird ein Mittelwert im höheren dreistelligen Bereich je Quadratmeter genannt. Das Minimum findet sich in ländlich geprägten Regionen, während München und sein Umland die Spitzenposition einnehmen. Diese Werte beziehen sich auf typische Bauplätze im individuellen Wohnungsbau und zeigen, wie groß die Unterschiede zwischen Metropolregionen und ländlichen Räumen sind.
Auch innerhalb eines Regierungsbezirks können die Richtwerte erheblich variieren. Auswertungen des Landesamts für Statistik machen beispielsweise deutlich, dass der Durchschnittspreis für baureifes Land bayernweit deutlich unter dem Niveau Oberbayerns liegt, während Oberfranken auf deutlich niedrigeren Werten verharrt. Solche Unterschiede schlagen sich mittelbar auch in den Bodenrichtwerten nieder, die auf den erfassten Kaufpreisen basieren.
Großstädte unter Druck, kleinere Städte stabiler
Die Entwicklung in den Großstädten zeigt, dass sich die Dynamik nach Jahren starker Preisanstiege verändert. In München etwa lagen die durchschnittlichen Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen in den vergangenen Jahren in der Spitze bei über 2.000 Euro je Quadratmeter, zuletzt kam es jedoch zu spürbaren Rückgängen. Ähnliche Tendenzen mit sinkenden Werten finden sich in anderen großen Zentren wie Nürnberg, Rosenheim oder Landshut.
Demgegenüber stehen kleinere und mittlere Städte, in denen der Bodenrichtwert teilweise weiter steigt oder stabil bleibt. In Regionalzentren wie Regensburg werden zum Teil deutliche Zuwächse berichtet, während Städte wie Bamberg, Coburg, Schweinfurt oder Würzburg im Zeitraum 2022 bis 2023 weitgehend konstante Richtwerte aufweisen. Das deutet darauf hin, dass der Markt in vielen Regionalzentren robuster reagiert als in den teuersten Metropolen, in denen sich Übertreibungen der vergangenen Jahre nun korrigieren.
Wie der Bodenrichtwert in Bayern 2025 genutzt wird
Orientierung bei Kaufpreis und Wertermittlung
Für Kaufinteressenten, Verkäufer, Sachverständige, Banken oder Gerichte dient der Bodenrichtwert als Vergleichsgröße, um den Bodenwert eines konkreten Grundstücks einzuordnen. Da es sich um einen durchschnittlichen Lagewert handelt, bildet er gewissermaßen die Mitte eines Preisbandes ab. Liegt ein Grundstück zwar innerhalb einer begehrten Lage, aber beispielsweise direkt an einer stark befahrenen Straße, kann der tatsächliche Bodenwert trotz hoher Richtwerte niedriger liegen. Umgekehrt können besonders ruhige, gut geschnittene Grundstücke in derselben Zone über dem Richtwert gehandelt werden.
Bei der Verkehrswertermittlung wird der Bodenrichtwert oft in Verbindung mit dem Vergleichswertverfahren eingesetzt. Sachverständige ziehen dazu die amtliche Bodenrichtwertkarte heran, berücksichtigen besondere Grundstücksmerkmale und leiten daraus einen individuell angepassten Bodenwert ab. Gerade in Märkten mit stark schwankender Nachfrage hilft der Richtwert, über einzelne Ausreißer hinwegzusehen und sich an einem breiteren Marktdurchschnitt zu orientieren.
Steuern, Gebühren und Grundsteuer
Bodenrichtwerte sind in Bayern in mehreren Bereichen für die steuerliche Bewertung von Grundstücken von Bedeutung, etwa im Zusammenhang mit bestimmten grunderwerb- oder erbschaftsteuerlichen Bewertungen, wenn Behörden auf diese Kennwerte zurückgreifen. Für private Kaufpreisverhandlungen haben sie hingegen in erster Linie orientierenden Charakter.
Eine Besonderheit im Freistaat betrifft die Grundsteuerreform: Für die Neuberechnung der Grundsteuer werden in Bayern ausdrücklich keine Bodenrichtwerte verwendet. Stattdessen setzt der Freistaat auf ein eigenes Flächenmodell, das vor allem auf Grundstücks- und Gebäudeflächen aufbaut. Für die Grundsteuer sind daher keine Bodenrichtwertdaten erforderlich, was Bayern von Modellen anderer Bundesländer unterscheidet, in denen Bodenwerte teilweise direkt in die Grundsteuerberechnung einfließen.
Zugang zu amtlichen Werten: VBORIS, BORIS-Bayern und Gutachterausschüsse
Für Bayern existiert inzwischen eine gut ausgebaute digitale Infrastruktur rund um Bodenrichtwerte. Die Anwendung „Bodenrichtwerte Bayern“ des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (VBORIS) liefert auf einer interaktiven Karte kostenfrei erste Informationen zu Richtwertzonen und zuständigen Gutachterausschüssen. Von dort aus führen Links weiter zu den Angeboten der jeweiligen Stellen, insbesondere zu BORIS-Bayern als Auskunftsportal im Auftrag der Gutachterausschüsse.
Über BORIS-Bayern lassen sich Bodenrichtwerte rund um die Uhr online gegen Gebühr abrufen. Dort sind Einzelauskünfte zu bestimmten Grundstücken ebenso möglich wie Auskünfte zu ganzen Richtwertzonen. Zusätzlich können je nach Gebiet Immobilienmarktberichte, Indexreihen oder Mietspiegel erworben werden. Die eigentliche fachliche Verantwortung bleibt dabei immer bei den örtlichen Gutachterausschüssen, die Daten bereitstellen, prüfen und bei Bedarf aktualisieren.
Ausblick: Tendenzen für Bodenrichtwerte in Bayern
Wie es mit den Bodenrichtwerten im Freistaat weitergeht, wird von mehreren Entwicklungen geprägt. Zum einen bleibt die demografische und wirtschaftliche Stärke vieler Regionen bestehen, insbesondere in und um München, Nürnberg, Regensburg oder Augsburg. Zuzug, Arbeitsplätze und Infrastruktur sorgen dauerhaft für hohe Nachfrage nach Wohn- und Gewerbeflächen. Zum anderen wirken steigende Finanzierungskosten, strengere energetische Anforderungen und Unsicherheiten bei Bau- und Materialpreisen dämpfend auf die Zahlungsbereitschaft vieler Käufer.
Trendbezogene Auswertungen der Gutachterausschüsse zeigen bereits, dass sich der Markt nicht einheitlich entwickelt. Während einige Regionen, insbesondere im ländlichen Raum oder in strukturell schwächeren Gegenden, stagnierende oder leicht nachgebende Richtwerte erwarten lassen, könnte sich in bestimmten Wachstumsregionen nach einer Phase der Korrektur wieder ein moderater Anstieg einstellen. Gleichzeitig deuten bundesweite Immobilienmarktanalysen darauf hin, dass die Zahl der Transaktionen zwar von den Tiefstständen 2023 aus wieder leicht ansteigt, aber noch deutlich unter den Rekordjahren 2021 und 2022 liegt.
Für die kommenden Neubewertungen – etwa zum Stichtag 1. Januar 2026 – ist daher mit einem differenzierten Bild zu rechnen. In Hochpreisregionen, die bereits spürbare Rückgänge verzeichnen, könnten weitere leichte Anpassungen nach unten erfolgen oder eine Seitwärtsbewegung eintreten. In stabileren oder aufholenden Regionen mit wachsender Nachfrage ist dagegen eher mit konstanten oder wieder leicht steigenden Richtwerten zu rechnen. Die Erfahrung der letzten Jahre legt nahe, dass Bodenrichtwerte nicht jeder kurzfristigen Marktschwankung folgen, sondern eher geglättete Bewegungen abbilden und extreme Ausschläge dämpfen.
Fazit: Bodenrichtwert Bayern 2025 als Kompass im Marktumbruch
Im Jahr 2025 zeigt sich der Bodenrichtwert in Bayern als stabiler, aber keineswegs statischer Orientierungspunkt. Die gesetzlichen Grundlagen, der zweijährige Aktualisierungsrhythmus und die sorgfältige Auswertung der Kaufpreissammlungen verleihen diesem Kennwert eine hohe fachliche Verlässlichkeit. Gleichzeitig reagiert er zeitverzögert auf den Wandel des Immobilienmarktes, der seit 2022 von rückläufigen Transaktionszahlen, sinkenden oder stagnierenden Preisen und dem spürbaren Einfluss der Zinswende geprägt ist.
Die regionalen Unterschiede fallen deutlicher aus denn je: Zwischen günstigen Landkreisen mit Richtwerten im Bereich von 50 bis 100 Euro je Quadratmeter und Spitzenlagen in München, im Landkreis München oder im Alpenvorland mit Werten bis nahe 2.000 Euro je Quadratmeter liegt ein enormer Abstand. Gerade diese Spannbreite zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Einordnung des Einzelfalls bleibt. Der Bodenrichtwert ist kein fixer Preiszettel, sondern ein Ankerpunkt, der zusammen mit den konkreten Grundstücksmerkmalen, der aktuellen Marktsituation und weiteren Bewertungsdaten betrachtet werden muss.
Für 2025 lässt sich festhalten: Die aktuell gültigen Bodenrichtwerte mit Stichtag 1. Januar 2024 bleiben die zentrale Grundlage, an der sich Behörden, Gerichte, Banken und Sachverständige orientieren. Die bayerische Portalstruktur mit VBORIS, BORIS-Bayern und den Veröffentlichungen der Gutachterausschüsse sorgt dafür, dass diese Daten transparent zugänglich sind. Wer Entwicklungen verstehen möchte, nutzt zusätzlich die jüngsten Marktberichte, Trendabfragen und statistischen Auswertungen. Im Zusammenspiel entsteht ein differenziertes Bild eines Marktes im Umbruch – mit einem Bodenrichtwert, der 2025 vor allem als verlässlicher Kompass wahrgenommen werden kann, nicht als starre Vorgabe.
Kai, die Redaktionsleitung von immoberater.de und immofachmagazin.de, verbindet fachliche Expertise mit journalistischer Leidenschaft. Gemeinsam mit einem motivierten Team sorgt er dafür, dass Leserinnen und Leser verlässliche Informationen, präzise Marktanalysen und praxisorientierte Ratgeber erhalten. Sein Anspruch ist es, komplexe Themen rund um Wohnen, Bauen und Immobilieninvestment verständlich aufzubereiten und so fundierte Entscheidungen zu ermöglichen. Unter seiner Leitung entwickelt sich das Magazin dieimmoberater.de stetig zu einer starken Stimme im Immobilienjournalismus, die Kompetenz, Klarheit und Praxisnähe vereint.
