Bodenrichtwerte Frankfurt-Main

In einer Stadt wie Frankfurt am Main sind Bodenrichtwerte von besonderer Bedeutung, um Grund und Boden entsprechend dem Wert besteuern zu können. Zur Durchführung dieses Verfahrens ist der Gutachterausschuss der Stadt Frankfurt zuständig, der sämtliche Bodenrichtwerte innerhalb einer Bodenrichtwertzone ermittelt. Bodenrichtwerte der Stadt Frankfurt am Main werden alle zwei Jahre aktualisiert und dementsprechend neu erhoben. Aktuelle Daten verweisen darauf, dass sich innerhalb der Stadt Frankfurt ein deutliches Wertgefälle zwischen den Bodenrichtwerten ergibt.


In der Innenstadt sind die Bodenrichtwerte auf mehr als 15.000 Euro/Quadratmeter gestiegen

In der wichtigsten Bankenstadt Deutschlands verweisen die Bodenrichtwertzonen des innerstädtischen Bereichs auf Werte, die die 15.000-Euro-Grenze pro Quadratmeter übersteigen. In einigen Arealen sind sogar Bodenrichtwerte von mehr als 20.000 Euro je Quadratmeter vorhanden – diese Bewertung betrifft einige Areale in der Nähe der U-Bahnhöfe Konstabler Wache sowie Hauptwache. Dennoch entsprechen diese hohen Bodenrichtwerte längst nicht dem Durchschnitt, da diese ausschließlich vereinzelte Bodenrichtwertzonen betreffen. Generell stellt der Gutachterausschuss in seinen letzten Bewertungen dar, dass sich die durchschnittlichen Bodenrichtwerte in Frankfurt am Main auf einen Betrag von etwas mehr als 1.000 Euro belaufen. Diese Angabe betrifft in erster Linie den Geschosswohnungsbau. In Wohngebieten, die von Eigenheimen dominiert werden, entsteht ein durchschnittlicher Bodenrichtwert von insgesamt 500 Euro pro Quadratmeter.

Die Bodenrichtwerte für Eigenheimareale bewegen sich seit Jahren auf konstantem Niveau

Durch Auswertungen der Bodenrichtwertgutachten der vergangenen Jahre wird ersichtlich, dass die Bodenrichtwerte für Eigenheimgebiete seit 2001 nur unwesentlich gestiegen sind. Im Geschosswohnungsbau ist seit 2006 hingegen ein deutlicher Anstieg der Bodenrichtwerte zu vermerken, der sich innerhalb von drei Jahren um knapp 100 Prozent erhöhte. Seit diesem rasanten Anstieg haben sich diese Werte des Geschosswohnungsbaus auf einem stabilen gleich bleibenden Niveau eingependelt. Diese stetigen Neuermittlungen der Bodenrichtwerte müssen gemäß § 196 BauGB (Baugesetzbuch) vorgenommen werden. Nähere Informationen erhalten Interessenten über Anfragen des Gutachterausschusses oder über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen.

Da die Bestimmung der Bodenrichtwerte in aller Regel nur alle zwei Jahre erfolgt, weicht dieser meist vom aktuellen Grundstückswert ab.

Hinweis

Weiterleitung zur Bodenrichtwertkarte für Frankfurt/Main
Anleitung zur Benutzung der kostenlosen Bodenrichtwertkarte für Hessen

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