Immobilien Zwangsversteigerungen in Regensburg

Möchten Sie eine Immobilie im Rahmen einer Auktion erwerben, ist die Zwangsversteigerung in Regensburg ein wichtiges Thema für Sie. Örtliche Amtsgerichte führen derartige Zwangsversteigerungen durch und stehen Ihnen bei offenen Fragen rund um diese Problematik zur Seite. Suchen Sie ein Wohn- oder Gewerbeobjekt in und um Regensburg, ist das Amtsgericht Regensburg die Institution, an die Sie sich wenden sollten. Die Kontaktdaten sowie Anschrift erfahren Sie beispielsweise über die Homepage der Justizbehörde.


Bevor die Auktionen für einzelne Wohnungen, Häuser oder Grundstücke stattfinden, zeigt Ihnen das Amtsgericht Regensburg sämtliche Zwangsversteigerungen für das Stadtgebiet an. Zusätzlich informieren Sie lokale Tageszeitungen über Zwangsversteigerungen in der Stadt und veröffentlichen unter anderem Termine für die offiziellen Zwangsversteigerungen. Weil Daten und Fakten wie die Anschrift sowie der Schätzwert des Grund und Bodens von Beginn an angegeben werden, entscheiden Sie von Beginn an, inwiefern einzelne Objekte für Sie in Frage kommen.

Abhängig von diesen Informationen sollten Sie bei bestehendem Interesse großen Wert darauf legen, dass Sie vor dem Zwangsversteigerungstermin Einsicht in das Gutachten der Liegenschaft erhalten. Dieses Dokument dient als Auskunft wichtiger Informationen über den Zustand des Grundstücks, Hauses oder Gebäudes und trägt gewiss zu Ihrer Entscheidung für oder gegen das Objekt bei. In diese fachmännisch erstellte Beurteilung können Sie im zuständigen Amtsgericht einsehen. Zudem sollten Sie die Immobilie unbedingt vor Ort begutachten. Mit dieser Methode gewinnen Sie einen ersten Eindruck von dem Grundeigentum, auch wenn Ihnen der aktuelle Besitzer eventuell den Zutritt verweigert.

Zu diesem Verbot sind die derzeitigen Eigentümer berechtigt und erschweren es auch Experten, eine umfassende Bewertung über die Liegenschaften in den Gutachten abzulegen. Begegnen Sie dem Gutachten sowie der Vor-Ort-Besichtigung mit Wohlwollen, ist der Tag der Zwangsversteigerung ein wichtiger Termin für Sie. Zu dieser Veranstaltung sollten Sie unbedingt Ihren Personalausweis mit sich führen, um als potentieller Bieter aktiv werden zu können. Beenden Sie die Zwangsversteigerung erfolgreich und haben Sie das Objekt ersteigert, entrichten Sie ungefähr zehn Prozent des Kaufpreises im Anschluss an den Termin. Diese Sicherheitszahlung leisten Sie zum Beispiel mit einem Verrechnungs- oder Bundesbankscheck oder einer Bürgschaft von einer Kreditgesellschaft.

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Amtsgerichte in Regensburg:

Amtsgericht Regensburg
Augustenstraße 3
93049 Regensburg

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