Vorfälligkeitsentschädigung
Wir haben nachfolgend für Sie die wichtigsten Infos zum Thema “Vorfälligkeitsentschädigung” zusammengestellt
➤ Wie kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung sparen? (Videoversion | Textversion)
➤ Haus verkaufen trotz Kredit – wie kann man die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen? (Videoversion | Textversion)
➤ Was bedeutet Vorfälligkeitsentschädigung? Einfach erklärt (Immobilien Definitionen) (Videoversion | Textversion)
➤ Vorfälligkeitsentschädigung in Krisenzeiten wie der Corona-Krise (Covid-19) (Textversion)
➤ 10 Fragen und 10 Antworten vom Fachanwalt zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung (Videoversion | Textversion)
➤ Sehen Sie sich hierzu folgende Videos an und erfahren Sie mehr hinsichtlich der Vorfälligkeitsentschädigung
2. Haus verkaufen trotz Kredit – wie kann man die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen?
zur Textversion von “Haus verkaufen trotz Kredit – wie kann man die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen?”
3. Was bedeutet Vorfälligkeitsentschädigung? Einfach erklärt (Immobilien Definitionen)
zur Textversion von “Was bedeutet Vorfälligkeitsentschädigung? Einfach erklärt (Immobilien Definitionen)”
4. Vorfälligkeitsentschädigung in Krisenzeiten wie der Corona-Krise (Covid-19)
Generell sind auch in Krisenzeiten sowohl der Kreditnehmer als auch die Bank an den Kreditvertrag gebunden. In diesem sind auch Kündigungsfristen festgelegt. Kündigen Sie den bestehenden Darlehensvertrag, müssen Sie die noch ausstehende Restschuld vorzeitig zurück bezahlen. Das kann beispielsweise aus eigenen liquiden Mitteln oder auch durch den Verkaufserlös der Immobilie geschehen. In den meisten Fällen gibt es eine Klausel, dass Sie bei frühzeitigem Austritt aus dem Vertrag eine Vorfälligkeitsentschädigung an das Kreditinstitut zahlen müssen. Dabei handelt es sich um eine Art Schadensersatz, der entgangene Zinszahlungen an die Bank ausgleicht.
Die Vorfälligkeitsentschädigung kann durchaus einen erheblichen Betrag ausmachen. Daher können Sie als Verkäufer erst dann einschließend abschätzen, ob und zu welchem Preis der Verkauf der Immobilie sinnvoll ist, wenn Sie die Ablösesumme für den Kredit kennen.
Unser Rat
Wenn Sie zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung in Krisenzeiten (Covid-19 /Coronakrise) Fragen haben, gehen Sie folgendermaßen vor:
➤ Zuerst Immobilie kostenlos bewerten lassen
➤ Wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen alle Möglichkeiten aufzuzeigen und zu besprechen. Unter den folgenden Voraussetzungen müssen Sie zum Beispiel keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen:
- Wenn Sie eine langfristige Baufinanzierung nach mehr als 10 Jahren Laufzeit kündigen
- Wenn Sie einen Kredit mit variablem Zinssatz abgeschlossen haben
- Wenn die Bank den Kredit kündigt, weil der Kreditnehmer in Verzug geraten ist
- Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist (Prüfung durch einen Anwalt notwendig)
5. Vorfälligkeitsentschädigung: 10 Fragen und 10 Antworten vom Fachanwalt zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung
(copyright/Quelle * https://www.stader-law.de/index.php/vorfaelligkeitsentschaedigungen.html)
zur Textversion von “10 Fragen und 10 Antworten vom Fachanwalt zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung”
Textversion vom Video “Vorfälligkeitsentschädigung sparen”
Mein Name ist Alexander Huhn, ich bin auf Finanzierungsvermittlung spezialisiert auf Immobilien als Kapitalanlage. Ich begrüße euch aus dem Finanz Center in Ahrensburg.
Heute möchte ich euch an ein paar Gedanken und Überlegungen von mir zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung teilhaben lassen und meine Meinung darlegen, wie man diese eigentlich vermeiden kann.
Zum Hintergrund: Warum gibt es eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Eine Bank muss natürlich wie jedes andere Unternehmen der Welt auch eine gewisse Finanzplanung machen.
In dem Fall ist ja Geld im Prinzip die Handesware der Bank. Sie muss sich irgendwo Geld besorgen zu gewissen Kosten. Dadurch entstehen Zinskosten, die die Bank selber hat. Beispielsweise auch an Privatleute als Geldanleger bezahlt die Bank Zinsen. Das Geld wird dann idealerweise zu einem höheren Zinssatz, zum Beispiel für Geschäftsleute für Investitionskredite oder eben auch an Immobilienkäufer als Immobiliardarlehen weiterverliehen, und an dieser Zinsdifferenz entsprechend Geld verdient.
Es ist natürlich so, dass wenn die Bank kurzfristige Darlehen vergibt, sie sich diese Darlehen auch nur kurzfristig refinanzieren muss und bei langfristigen Darlehen langfristig refinanzieren muss, was in aller Regel mit höheren Kosten einhergeht.
Deswegen war es in der Vergangenheit immer so, dass Darlehen mit langer Zinsbindung (also 10 Jahre und 10 Jahre Plus) teurer waren als beispielsweise Immobilienfinanzierungen mit variabler Verzinsung.
Heute hat sich dieses Verhältnis umgekehrt:
Ich habe jetzt wieder einige aktuelle Beispiele bei mir auf dem Tisch gehabt, auch was mir Kollegen und andere Investoren widergespiegelt haben.
Warum das so ist, dazu komme ich aber gleich.
Das ist also die Sichtweise der Bank.
Jetzt kommen wir mal zu uns oder euch als Kreditnehmer und Finanzierungskunden.
Entweder ist es schon von Anfang an meine Strategie gewesen, dass ich ein Objekt ankaufe, aufwerte oder auch vielleicht nicht aufwerte und trotzdem die Idee oder die Möglichkeit habe, es zu einem höheren Preis zu veräußern.
Das ist nun je nachdem, ob man das in Form einer Kapitalgesellschaft macht oder als Privatperson auf jeden Fall im kurzfristigen Bereich in aller Regel steuerpflichtig, der Verkaufserlös. Das ist bitter, aber ist halt so.
Und wenn dazu dann noch eine Vorfälligkeitsentschädigung der Bank kommt, dann kann es mitunter passieren, dass die gesamte Aktion kein Gewinn ist oder möglicherweise sogar ein Minusgeschäft und das Geschäftsgebaren damit unmöglich macht.
Auch wenn ich die Idee hatte, einfach nur Bestandshalter zu sein und bekomme dann trotzdem ein super Angebot 30 oder 50 Prozent über meinen Einstandskonditionen und kann dann aus den beschriebenen Gründen nicht verkaufen, dann ist das natürlich auch irgendwie ärgerlich.
Also muss man sich Gedanken machen, wie man vielleicht das
Thema mit der Steuerpolitik oder Steuerbelastung lösen kann. Da habe ich noch keine Ideen, wie man die Gesetzgebung für sich nutzen kann. Wenn jemand dazu einen Vorschlag hat, gerne in die Kommentare schreiben.
Aber was kann ich bei der Bank tun?
Da ist es ein ganz beliebtes Thema, dass ich eine variable Finanzierung anstrebe, also eine ohne eine feste Zinsbindung, sodass ich dann jederzeit das Darlehen ablösen oder zurückführen kann. Beispielsweise aus Verkaufserlös oder eine Finanzierung habe die variabel ist, das kann sich oftmals an dem Euribor Zinssatz orientieren oder an etwas anderem, was ich mit der Bank vereinbart habe.
Wobei man da ziemlich vorsichtig sein muss, was dann genau im Vertrag steht.
Thema variable Finanzierung: ist eigentlich der Klassiker in dem Bereich, ist aber heute aus meiner Sicht aus verschiedenen Gründen nicht mehr zeitgemäß, weil es die Banken schlicht und ergreifend nicht mehr tun oder nur sehr ungern und schon gar nicht für jeden. Das hat einfach den Hintergrund, das unter anderem die Wohnimmobilien Kreditrichtlinie und andere komische Gesetze, die im Sinne des Verbraucherschutzes erfunden wurden, es der Bank unmöglich machen, im Baufinanzierungsbereich Bearbeitungsentgelte oder Abschlusskosten zu verrechnen.
Damit sollen Verbraucher geschützt werden, hier in diesem Fall werden sie jedoch bestraft.
Die Bank hat einfach das Problem und sagt: wir können mit einem variablen Darlehen weil es jederzeit zurückgeführt werden kann und in der Regel auch irgendwann zurückgeführt wird, keine stabile Ertragslage machen. Wir können dann nicht von den kalkulatorischen Zinsen unser Geschäft bestreiten und daher müssen wir eine Gebühr vereinnahmen. Das hat auch bisher auch immer jeder klar denkende Investor bezahlt. Heute ist das verboten. Ob das sinnvoll ist oder nicht sei mal dahingestellt.
Also das eine Problem ist wie gesagt, dass es die Banken schlicht und ergreifend nicht tun, das andere Problem, dass die variablen Finanzierungen mittlerweile teurer sind. Also die, bei denen ich nur drei Monate Zinssicherheit habe ist mittlerweile teurer, als 10 Jahre feste Bindung oder teilweise sogar teurer als 15 Jahre Zinsbindung. Das hat auch den Hintergrund: früher war es halt immer so, dass die Zehnjahreskonditionen zum Beispiel 8 Prozent Zinsen gekostet haben. Die Bank konnte aber das zehnjährige Geld für 5 Prozent einkaufen.
Im kurzfristigen Bereich war der Zinssatz darunter, z.B. bei 4, 5 oder 6 Prozent Zinsen, je nachdem was gerade für eine Zinsphase war, also wo der Leitzins stand. Die Bank konnte das Geld damals aber schon für zwei Prozent weniger einkaufen.
Heute sind ja aufgrund der aktuellen Zinspolitik der EZB die Refinanzierungskosten der Bank egal auf welche Laufzeit ohnehin schon bei fast Null.
Allerdings können die Banken das Geld auch nur noch für zwei Prozent ausleihen. Im Zehnjahresbereich bei 2,5% o.ä.: das ist jetzt nicht so attraktiv. Die Refinanzierungskosten sind egal, der Prüfungsaufwand für einen Kredit ist aber immer gleich, egal ob jetzt für drei Monate oder 15 Jahre festgeschrieben ist. Und natürlich möchte die Bank neben den Kosten auch noch etwas verdienen.
Weil die Bank aber nicht weiß, wie lange sie das Geschäft überhaupt hat beim Erwerb einer variablen Finanzierung muss man ja irgendwo die Kosten wieder einspielen und Gewinn fahren innerhalb einer kürzeren Zeit.
Deswegen haben wir jetzt das Paradoxon, das variable Finanzierungen teurer sind als 10 Jahre fest. Das hängt einfach mit der Margenkalkulation der Bank zusammen.
Jetzt Zinsunsicherheit zu haben, die von Anfang an auch noch teurer ist, erscheint mir irgendwie unbefriedigend. Trotzdem ist es vielleicht eine Notwendigkeit, gerade wenn man jetzt die Idee hat, ein Objekt auch kurzfristig zu verkaufen oder zu handeln.
Allerdings gibt es neben der variablen Finanzierung, die auch ein paar Schwächen hat, auch noch verschiedene andere Denkansätze, die man verfolgen kann.
Einige Banken bieten das immer als Sonderprodukte an. Das steht zwar so richtig nirgendwo, weil es keiner wissen sollte. So nach dem Motto: “Wasch mich, aber mach mich nicht nass”, sodass die Banken sagen, dass sie gegen einen gewissen Zinsaufschlag, das sind in der Regel 0,3 Prozent und es ist auch schon wieder fast so teuer wie die variable Finanzierung, aber noch etwas günstiger:
Okay, jetzt von Anfang an 0,3% Zinsaufschlag. Damit bist Du im Gegensatz zur variablen Finanzierung oben gecuttet bei dem Zinssatz, der kann nicht teurer werden.
Aber Du hast ab dem ersten, zweiten oder dritten Jahr, je nachdem was es da gerade für eine Produktlinie gibt, die Möglichkeit, das Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuführen.
Es ist eine etwas “tricky” Sache – denn manche Banken machen es, andere nicht. Es macht auch nicht jeder Banker – manche Banker wissen nicht einmal, dass sie solch ein Produkt im Portfolio haben. Das ist das eine.
Anderes Thema:
Da haue ich zwar die Banker irgendwo ein Stück weit übers Ohr, aber meine Güte: damit müssen sie leben. Da haben die sämtlichen Gerichte, Verbraucherschutzanwälte mal etwas nützliches entschieden für den Verbraucher.
Die sagen: Wenn die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet, dasnn muss sie da einkalkuliert haben, dass der Verbraucher ja jedes Jahr seine Sondertilgungsoptionen in unbegrenzter Höhe hätte nutzen können. Die Sondertilgung haut ja auch für die Bank die Kalkulation kaputt. Dass ich diese Sondertilgung tun darf – diese war ja vorher schon im Kreditzins eingepreist – also hat die Bank aus Sicht der Verbraucherschützer schon einmal Geld verdient und müssen bei der Berechnung des Vorfälligkeitsentgeltes davon ausgehen, dass Du das immer getant hättest.
Standardmäßig sind bei der überwiegenden Anzahl der Banken 5% Sondertilgungsoptionen kostenfrei enthalten. Man kann auch mit der Bank vereinbaren bzw. fragen oder verhandeln, dass man diese Tilgungsoption auf zehn Prozent anheben kann.
Wenn man jetzt bedenkt, dass bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Vorfälligkeitsentschädigung davon ausgegangen werden muss, dass ihr bei einer zehnjährigen Zinsbindung zehn mal zehn Prozent Sondertilgung geleistet habt, wieviel Bemessungsgrundlage für die Vorfälligkeitsentschädigung noch übrig ist – wie gesagt, diese Sondertilgungsmöglichkeiten kosten in der Regeln 0,1 bis 0,2 Prozent Zinsaufschlag.
Es ist der Bank gegenüber ein bißchen eine linke Masche, ich bin auch nicht unbedingt ein Freund davon. Aber als Finanzierungsvermittler ist meine Aufgabe irgendwie immer die Interessen von Kreditnehmer und Kreditgeber irgendwie zusammenzubringen. Das ist so die eigentliche Aufgabe.
Also nochmal das Thema von Anfang an:
Unser Rat
Sich erhöhte Sondertilgungsoptionen in die Finanzierung einbauen zu lassen sind Alternativen zur variablen Verzinsung, um damit Vorfälligkeitsgebühren zu sparen.
Zum Verständnis, was eigentlich der wirtschaftliche Druck bei der ganzen Sache ist bei einer zehnjährigen Zinsbindung, wenn die Bank noch fünf Jahre aus einer vorangegangenen Hochzinsphase kommt. Ihr wollt das jetzt zurückzahlen und wieder ausleihen und die Bank kann es dann nur wieder für zwei Prozent verleihen.
Das ist durchaus ärgerlich für die Bank, weil sie dann pro Jahr drei Prozent Verlust macht. Diesen Verlust wollen sie halt, weil ihr dann ja vertragsbrüchig geworden seid. Wirtschaftlich ist das völlig legitim.
Jetzt ist die Frage, bei Leuten die heute für zwei oder 2,5 Prozent finanzieren wollen, wie hoch das Risiko ist, dass die Zinsen noch weiter fallen und wir dann frühzeitig zurückzahlen wollen. Und auch, wie groß das Risiko bei der Wiederanlage der Bank ist und wie hoch diese Vorfälligkeitsentschädigung in Zeiten einer Niedrigzinsphase ist, wie hoch das überhaupt sein wird, was die Bank euch berechnet.
Ob das eine Sache ist, aus der man ein ganz großes Drama machen muss.
Aber ab einer gewissen Finanzierungssumme, kann dann ja auch, wenn der Bank nur fünf fehlen und die wollen sie zurück, ein gewisses Ärgernis sein.
Anderes Thema:
Wenn man da – aber das ist jetzt reine Mutmaßung von mir und keine Empfehlung – sogar mein Kollege Herr Rubin vom Finanzamt ganz anderer Meinung als ich – ich habe ja die Erwartung, dass das Zinsniveau sich bei einem historischen Durchschnitt von vier bis sieben Prozent wieder einpegeln wird über kurz oder lang.
Jetzt ist natürlich die Fragestellung: Was wird die Bank jetzt tun:
Ihr schließt jetzt heute ein neues Darlehen zu zwei Prozent Zinsen ab und die Zinsen steigen wieder auf drei oder vier Prozent, nicht mal so ein großer Sprung, wobei es immer noch eine Verdoppelung der Zinskosten darstellt.
Also Ausgangssituation: Die Bank kriegt jetzt jedes Jahr von euch zwei Prozent Zinsen. Das Zinsniveau ist jetzt auf drei Prozent gestiegen. Ihr wollt vorzeitig verkaufen wegen Wertzuwachs (Abschöpfen, Stille Reserven) und ihr wollt der Bank das Geld zurückgeben. Die Bank steht dann von der Wahl, entweder von euch jedes Jahr zwei Prozent Zinsen zu nehmen oder an den nächsten für drei Prozent zu verleihen.
Die Frage ist, was die Bank dann tun wird. Wird sie sagen, ich will jetzt eine Vorfälligkeitsentschädigung und wenn ja, auf welcher Grundlage überhaupt? Ein Service-Entgelt oder eine wie auch immer geartete Gebühr wird die Bank schon erfinden, dass der Vertrag abgewickelt wird.
Im großen und ganzen wird die Bank dann meiner Auffassung nach keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, sondern vielleicht solltet ihr der Bank dann eine Berechnung erstellen, nämlich ein Vergütung dafür, dass ihr das Geld vorzeitig zurückgebt. Denn eigentlich, wenn sie das Geld für 50 oder 100 Prozent mehr ausleihen kann, muss die Bank nach normalem, wirtschaftlichem Ermessen euch einen Obstkorb schicken.
Ok, so viel zu meinen Gedanken zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung. Schreibt gerne eure Meinung in die Kommentare und bei einer konkreten Frage zum Thema
Vorfälligkeitsentschädigung, schickt eine Email. Vielen Dank fürs Zuschauen.
Textversion vom Video “Haus verkaufen trotz Kredit – wie kann man die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen?”
Sie möchten eine Immobilie verkaufen mit laufendem Kredit und wissen nicht, ob es wirklich sinnvoll ist?
Wir verraten Ihnen, was eine Vorfälligkeitsentschädigung eigentlich ist, wie Sie diese vermeiden können und wann es sinnvoll ist, eine Immobilie bei laufendem Kredit besser nicht zu verkaufen.
Ist es möglich, eine Immobilie mit Kredit zu verkaufen?
Ein Immobilienverkauf bei laufender Finanzierung ist möglich. Jedoch sind Sie, genauso wie die Bank, an den Darlehensvertrag gebunden.
Hier sind Kündigungsfristen festgelegt und in den meisten Fällen wurde vereinbart, dass bei frühzeitigem Austritt aus dem Vertrag eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt werden muss.
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Schadensersatz, den die Bank für die vorzeitige Kündigung des Darlehensvertrages und die dadurch ausfallenden Zinszahlungen erhält. Die von der Bank berechnete VFE (Vorfälligkeitsentschädigung) sollte durch die Verbraucherzentrale überprüft werden.
So gehen Sie sicher, dass die Berechnung der Bank keine Fehler enthalten.
➤ Die Vorfälligkeitsentschädigung beim Immobilienverkauf kann man jedoch auch umgehen.
In der Regel können Sie Darlehensverträge mit Zinsbindung zehn Jahre nach Vertragsabschluss auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen.
Wichtig ist auch zu klären, ob es wirklich rentabel ist, ein noch nicht abbezahltes Haus zu verkaufen.
Ob sich der Hausverkauf bei laufender Finanzierung lohnt, hängt unter anderem von der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ab.
Gerade wenn die Zinsbindungsfrist nur noch kurze Zeit läuft, lohnt es sich häufig, mit dem Verkauf der Immobilie zu warten.
Nach Ablauf der Frist kann das Darlehen regulär gekündigt werden und der Verkäufer zahlt keine Vorfälligkeitsentschädigung.
Ist der Verkauf dringend nötig aufgrund finanzieller Not, eines Umzugs, Scheidung oder sonstiges, kann es aber auch durchaus sinnvoll sein, für die Vorfälligkeitsentschädigung aufzukommen.
Wenn Sie sich letztendlich dazu entschieden haben, eine Immobilie bei laufendem Kredit zu verkaufen, kann ein erfahrener Makler ratsam sein, da er Sie dabei unterstützen kann, zu entscheiden, welche Variante für Sie die beste ist.
Über den Link in der Infobox können sie kostenlos drei Maklerempfehlungen von regionalen Immobilienmaklern anfragen und vergleichen.
Weitere informationen zu dem Thema Immobilienverkauf bei laufendem Kredit finden Sie hier.
Und andere spannende Themen finden Sie auf unserem Kanal, den Sie hier abonnieren können.
Textversion vom Video “Was bedeutet Vorfälligkeitsentschädigung? Einfach erklärt (Immobilien Definitionen)”
Hallo, mein Name ist Alex Fischer und hier geht es um die Definition des Wortes Vorfälligkeitsentschädigung.
Das Wort Vorfälligkeitsentschädigung kommt aus dem Kreditbereich und kommt einfach daher.
Du hast zum Beispiel ein Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit, jetzt sind 5 Jahre rum und du stellst beispielsweise fest: Mensch, es gibt doch viel günstigere Zinsen irgendwoanders. Und du möchtest gerne dein Darlehen zurückzahlen. Im ersten Schritt muss die Bank der Rückzahlung gar nicht zustimmen. Im zweiten Schritt kann sie es aber, kann dann aber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Also eine Entschädigung dafür, dass du das Darlehen vor Fälligkeit schon
zurück zahlst.
➤ Übrigens, im Falle eines Verkaufs ist die Bank verpflichtet das Darlehen zurückzunehmen, allerdings fällt auch dann eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Das klingt jetzt alles sehr ungerecht, ist allerdings doch in gewisser Weise berechtigt, da die Bank ja mit Geld handelt. Das heißt, die hat das Geld ja auch damals teuer eingekauft und hat es meistens auch auf die Dauer der Laufzeit festgeschrieben, also sprich, sie hat einen Pfandbrief oder eine Anleihe herausgegeben, auch mit zehnjähriger Laufzeit zu den hohen Zinsen und wenn du jetzt dein Darlehen zurückzahlst, muss natürlich die Bank weiterhin die hohen Zinsen, die inzwischen wesentlich niedriger sind zum Beispiel an den Pfandbriefgläubiger, also dem, den sie den Pfandbrief verkauft hat, weiter bezahlen.
Im Umkehrschluss fändest du es natürlich auch nicht lustig, wenn die Zinsen steigen würden und die Bank würde dann sagen: Nö, nö, nö, wir erhöhen die jetzt. Das heißt, pacta sunt servanda, wie der Lateiner sagt, Verträge sind einzuhalten. Nichts desto trotz gibt es dazu natürlich auch Urteile bzw. Vorgehensweisen, was die Bank bei der Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen darf und was nicht.
➤Hierzu empfehle ich ganz einfach folgendes: weil es ist eine unglaublich komplizierte Formel, es einfach an einen Verbraucherschutzverein zu geben, die haben dafür Software, die können euch das nachrechnen für kleines Geld, das kostet 35 bis 70 Euro. Und es lohnt sich, weil die finden immer was. Also ganz wichtig, Vorfälligkeitsentschädigung wird nur dann fällig, wenn die Zinsen festgeschrieben wurden und man vorher zurückzahlen möchte. Bei sogenannten variablen Darlehen, also Darlehen ohne Zinsfestschreibung, kann man jederzeit zurückzahlen. Oder auch Bauspardarlehen, insofern sie echte Bauspardarlehen sind, sind auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung rückzahlbar.
Also, ich hoffe, ich habe dir weitergeholfen. Vielen Dank fürs Zuschauen, dein Alex Fischer!
Textversion vom Video “10 Fragen und 10 Antworten vom Fachanwalt zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung”
Hallo und herzlich willkommen zu unserem Videoblog zehn Fragen zehn Antworten.
Mein Name ist David Stader, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Kanzlei Stader Rechtsanwälte aus Köln.
Wann darf eine Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen und wie hoch darf diese sein?
1 – Wann darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?
Will der Kreditnehmer seinen Vertrag vor dem Ablauf der Zinsbindung kündigen, darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Die häufigsten Fälle einer vorzeitigen Kreditkündigung sind der Verkauf der finanzierten Immobilien oder auch eine Scheidung.
2 – Warum darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?
In Deutschland ist es üblich, dass die Zinsen für einen gewissen Zeitraum festgeschrieben werden. Der Kunde bekommt durch die Zinsfestschreibung eine Planungssicherheit. Er weiß genau, wie hoch seine Zinsen monatlich sein werden. Das in Deutschland übliche Festzinsmodell schützt bei Immobilienkrediten auch vor einer Kreditblase. Diese Sicherheit geht aber immer zu Lasten der Flexibilität.
Möchte ein Kunde sein Darlehen früher zurückzahlen, kann die Bank nach §502 BGB den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden ersetzt verlangen. So sagt es das Gesetz.
3 – Wie hoch darf die Vorfälligkeitsentschädigung sein?
Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgt nach von der Rechtsprechung entwickelten Berechnungsmethoden, die von der Bank auch einzuhalten sind.
Sondertilgungsrechte müssen berücksichtigt werden. Die Berechnung der Bank kann finanzmathematisch überprüft und gerichtlich angefochten werden.
Wir arbeiten hier mit Finanzexperten zusammen.
4 – Gibt es gesetzliche Grenzen?
Für Kredite, die nicht im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie stehen, begrenzt das Gesetz den Anspruch der Bank auf ein Prozent des noch offenen Darlehens, bzw. 0,5% des noch offenen Darlehens, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung weniger als ein Jahr ist. Keinesfalls darf die Bank bei diesen allgemeinen Verbraucherdarlehen aber mehr als die bis zum Zinsende hochgerechneten Zinsen verlangen.
Bei Immobilienkrediten gelten diese gesetzlichen Grenzen aber nicht.
5 – Wann darf die Bank keine Vorfälligkeit verlangen?
Wird der Kredit durch die Bank gekündigt, beispielsweise weil der Verbraucher seine Darlehensraten nicht mehr zahlen kann, ist die Bank nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen.
Hat die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für einen solchen notleidenden kredit bereits erhalten, muss sie diese an den Verbraucher wieder zurückerstatten.
6 – Kann eine Vorfälligkeitsentschädigung umgangen werden?
Die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann bei Verträgen, die ab dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, umgangen werden wenn die dem Vertrag beigefügte Widerrufsbelehrung fehlerhaft war und der Verbraucher den Vertrag widerruft.
Viele Verträge beinhalten Klauseln, die es Verbrauchern auch heute noch ermöglichen, den Darlehensvertrag zu widerrufen und so eine Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen.
7 – Wie kann ich den Widerruf erklären?
Wir stellen unsere Mandanten stets ein kostenloses und unverbindliches Widerrufsschreiben zur Verfügung. Dieses passen wir auf ihren individuellen Fall an.
Damit sind Sie bei der Erklärung des Widerrufs immer auf der sicheren Seite.
8 – Gibt es weitere Möglichkeiten der Umgehung der Vorfälligkeitsentschädigung?
Eine weitere Umgehungsmöglichkeit besteht bei einigen Forward-Verlängerungen. Das sind Kreditverlängerungen, die schon Jahre vor dem eigentlichen Zinsbindungsende abgeschlossen wurden, um sich frühzeitig vermeintlich niedrige Zinsen zu sichern.
Diese Forward-Verlängerungen können zehn Jahre nach dem Abschluss der Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten selbst dann gekündigt werden, wenn die verlängerte Zinsbindung noch gar nicht abgelaufen ist.
9 – Trägt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?
Die Rechtsschutzversicherung sind bei Verfahren um die Vorfälligkeitsentschädigung einstandspflichtig, wenn es sich bei der finanzierten Immobilie nicht um einen Neubau handelt. Einige Versicherungsverträge schließen auch fremd genutzte, das heißt vermietete Immobilien aus.
Bei Kreditverträgen die mit einer Immobilie gar nichts zu tun haben, muss die Versicherung regelmäßig eintreten. Gerne prüfen wir für sie, ob ihre Versicherung die Kosten übernehmen muss.
10 – Wer muss die Kosten eines Verfahrens tragen?
Im Falle eines Prozesses trägt immer derjenige die Kosten, der das Verfahren verliert. Bei einem Vergleich werden die Kosten nach dem Verhältnis von Gewinnen und Verlieren unter den Parteien aufgeteilt. Bei der Erstattung einer Vorfälligkeitsentschädigung bestimmt sich der Streitwert immer nach der Höhe dieser Vorfälligkeit.
* copyright / Quelle: Stader Rechtsanwälte