Zugewinnausgleich Haus

Wir haben nachfolgend für Sie die wichtigsten Infos zum Thema “Zugewinnausgleich Haus” zusammengestellt

➤ Zugewinnausgleich leicht erklärt (Videoversion | Textversion)


➤ Was wird bei einer Scheidung aus dem gemeinsamen Haus? (Videoversion | Textversion)

➤ Berechnung des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung (Videoversion | Textversion)

Sonderthema: Zugewinnausgleich Haus: Was ist zu beachten in Krisenzeiten wie der Corona-Krise (Covid-19)? (Textversion)

➤ Was ist eine Zugewinngemeinschaft? Und was hat das mit dem Ehegattenerbrecht zu tun? (Videoversion | Textversion)




➤ Sehen Sie sich hierzu folgende Videos und Informationen an und erfahren Sie mehr hinsichtlich des Themas “Zugewinnausgleich Haus”, um optimal informiert zu sein

1. Zugewinnausgleich leicht erklärt

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2. Was wird bei einer Scheidung aus dem gemeinsamen Haus?

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3. Berechnung des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung

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Sonderthema: Zugewinnausgleich Haus in Krisenzeiten wie der Corona-Krise (Covid-19)?


Ihr Problem: Sie haben sich scheiden lassen und nun geht es um den Zugewinnausgleich. Möglicherweise haben Sie den Zugewinn beim damaligen Hauskauf nicht beachtet oder können aktuell den zu zahlenden Gewinnausgleich nicht leisten?

Sie befinden sich nun in einer Notlage, z.B. haben Sie aufgrund der Corona-krise (Covid-19) erhebliche Einkommensverluste erlitten, z.B. wegen Jobverlust oder Kurzarbeit. Welche Rechnungen bzw. Zahlungen können Sie aufschieben? Ist es möglich, anfallende Steuern beim Finanzamt zu stunden? Oder kommt generell direkt wieder ein Weiterverkauf Ihres Hauses in Frage? Ggfs. auch ein direkter Verkauf von Privat ohne Makler etc.?

Generell sind es erstmal die folgenden Zahlungsverpflichtungen, die Sie prüfen können:

  • Stundung von Darlehens- und/oder Tilgungszahlungen bei der Bank.
  • Stundung von Steuervorauszahlungen beim Finanzamt
  • Stundung für Zahlungen bei den Versorgern (Heizung, Strom etc).

Die genaueren Infos dazu finden Sie hier:

➤ Stundung von Darlehens- und/oder Tilgungszahlungen bei der Bank

In der Coronakrise kann man Verbraucherdarlehen stunden, also einen Zahlungsaufschub erwirken. Unter dem folgenden Link finden Sie eine Mustervorlage dazu von der Verbraucherschutzzentrale: Musterbrief Stundung Verbraucherdarlehen. Weitere Beratung erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale.

➤ Stundung von Steuervorauszahlungen beim Finanzamt

Ja, auch die Bundesregierung ist im Zuge der Corona-Krise nicht untätig und hat einige Erleichterungen und Hilfen auf den Weg gebracht. Auch die Stundung von Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer ist möglich (weitere Infos hier).

➤ Stundung für Zahlungen bei den Versorgern (Heizung, Strom etc.)

Bestimmte Zahlungen können Sie erstmal zurückhalten, ohne dass Ihnen direkt die Leistung entzogen wird bzw. die Leitung abgeklemmt wird. Dies sind (Art. 240 § 1 EGBGB) Energiekosten wie Strom, Gas, Fernwäre, Wasser/Abwasser sowie Telefon und Internet.

Bitte beachten Sie, dass es dafür bestimmte Bedingungen und Fristen gibt und dies nur ein Zahlungsaufschub ist.

Unser Rat

Neben diesen Tipps und kreativen Ansätzen, um eine finanzielle Notlage in Krisenzeiten (Covid-19 /Coronakrise) abzuwenden sollten Sie trotzdem zusätzlich prüfen, ob ein Hausverkauf für Sie in Frage kommt. Gehen Sie daher folgendermaßen vor, damit Sie alle Optionen prüfen und möglichst objektiv entscheiden können:

➤  Zuerst Immobilie kostenlos bewerten lassen

➤  Wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen alle Möglichkeiten aufzuzeigen und zu besprechen.

➤  Bitte beachten Sie, dass eine finanzielle Notlage immer sehr individuell ist und viele Einflussfaktoren da sind:

  • gehen Sie alle Optionen durch, schreiben Sie sich jeweils die Vor- und Nachteile für Ihre private Situation auf
  • rechnen Sie alles anhand von Zahlen durch, entscheiden Sie nicht einfach nach dem Bauchgefühl
  • Nehmen Sie Expertenhilfe in Anspruch (z.B. Schuldnerberatung)
  • Treffen Sie keine Kurzschluss-Entscheidungen

➤  Hier erhalten Sie ein kostenloses Erstgespräch bei der Schuldnerberatung: Raus aus den Schulden – jetzt!

4. Berechnung des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung

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Zusatzinfos zum Themenbereich “Zugewinnausgleich Haus”

Immobilienverkauf Notarkosten

Zugewinnausgleich Scheidung

Trotz Makler privat verkaufen

Wohnung verkaufen: Preis berechnen

Und hier noch der Verweis auf wichtige Checklisten und Vorlagen beim Hausverkauf:

Übergabeprotokoll Hausverkauf Muster

Und hier die wichtigsten Schritte zur Vorgehensweise beim Verkauf von Privat:

Hausverkauf von privat

Textversion vom Video “Zugewinnausgleich leicht erklärt”

Guten Tag, mein Name ist Wolfgang Behlau und ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht. Meine Anwaltskanzlei ist in Heidelberg. In diesem Video geht es rund um das Thema Zugewinnausgleich. Ich möchte Ihnen einige Informationen dazu zur Verfügung stellen.

Zugewinnausgleich Haus – was ist eine Zugewinngemeinschaft

Wenn Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, gilt für Sie der Stand der Zugewinngemeinschaft, so heißt es im Gesetz. Und das meint, dass im Rahmen von der Ehescheidung geprüft werden kann, muss geprüft werden kann, ob der eine Ehegatte eventuell mehr Vermögen während der Ehe hinzugewonnen hat als der andere Ehegatte.

Und wenn das der Fall ist, dann muss ein finanzieller Ausgleich vorgenommen werden. Wie das genau funktioniert, das kann ich am besten anhand einer Grafik erklären. An einem solchen Diagramm. Bei diesem Diagramm ist zu unterscheiden zwischen dem Vermögen des Ehemanns und der Ehefrau. Als erstes ist zu prüfen, wie viel Vermögen war zum Zeitpunkt der Hochzeit sowohl beim Mann als auch getrennt davon bei der Ehefrau vorhanden. Dieser Stichtag, der Tag, an dem geheiratet wurde das ist der Stichtag für das Anfangsvermögen.

Zugewinnausgleich Haus – Stichtag Endvermögen

Dann gibt es einen zweiten Stichtag. Das ist der Tag, an dem die Scheidung über das Gericht beim anderen zugeht. Das ist der Stichtag für das Endvermögen. Der Unterschied zwischen Anfangsvermögen und Endvermögen das ist der Zugewinn. Hat also beispielsweise der Ehemann einen Zugewinn erwirtschaftet von 5000 Euro und hat die Ehefrau beispielsweise einen Zugewinn von 2000 Euro, errechnet sich daraus, dass ein Zugewinnausgleich stattfinden muss in Höhe von 1500 Euro. Damit zum Schluss also jeder von beiden Eheleuten während der Ehe 3500 Euro hinzugewonnen hat.

Zugewinnausgleich Haus – Schenkungen und Erbschaften

Eine Besonderheit gibt es noch im Zusammenhang mit Schenkungen und Erbschaften. Bei denen wird so getan, als wären sie am Anfang der Ehe schon da. Allerdings ist das ein bisschen komplizierter. Das kann man so pauschal jetzt hier nicht vereinfacht in einem Video schnell mal darstellen. Ganz wichtig nochmal: Der Stichtag für das Endvermögen ist der Tag, an dem die Ehescheidung über das Gericht beim anderen in den Briefkasten kommt. Dieser Stichtag für das Vermögen ist sehr wichtig und wird letztendlich dadurch ermittelt, dass der Briefträger den Scheidungsantrag in den Briefkasten des Antragsgegner einwirft.

Der Briefträger füllt dann eine Urkunde aus. Eine Zustellung, Urkunde und Urkunde ist tatsächlich Bestandteil der Gerichtsakten. So errechnen sich die beiden Stichtage und dementsprechend kann man jetzt hingehen und mal ganz genau für sich selber aufschreiben: Wieviel war am Anfang der Ehe da und wieviel ist beispielsweise heute genau da?

Also Guthaben und Schulden werden zusammengerechnet, und dann hat man einen Betrag für das Endvermögen. Und der Unterschied zwischen Anfangs- und Endvermögen ist der Zugewinn und dementsprechend muss ein Ausgleich gemacht werden. Da gibt’s auch noch viele Feinheiten.

Zugewinnausgleich Haus – Kaufkraft Indexierung

Natürlich kann man zum Beispiel nicht die Kaufkraft von beispielsweise vor 15 Jahren mit der Kaufkraft von heute vergleichen. Da muss eine sogenannte Indexierung vorgenommen werden. Also ein paar Besonderheiten gibt es noch, aber als ersten Anhaltspunkt dafür, wie eine solche Zugewinnausgleichsberechnung vorgenommen wird, die haben Sie mit diesen Videofilmen sicherlich schon bekommen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie mir gerne eine E-Mail schicken, oder Sie können mich in meiner Anwaltskanzlei anrufen. Das ist für Sie kostenlos bzw. unverbindlich. Ein Mandatsverhältnis kommt dadurch jedenfalls noch nicht zustande. Auch entstehen keine Anwaltsgebühren. Natürlich können Sie darüber hinaus auch gerne in meiner Anwaltskanzlei eine Terminvereinbarung zur Besprechung Ihrer aktuellen persönlichen, individuellen Situation. Bis dahin auf Wiedersehen.

Textversion vom Video “Was wird bei einer Scheidung aus dem gemeinsamen Haus?”

Guten Tag, mein Name ist Franziska Hasselbach von der Kanzlei Hasselbach Rechtsanwälte, heute berichte ich in meinem Video, was mit einer gemeinsamen Immobilie im Fall einer Scheidung passiert und was für Möglichkeiten es hier gibt.

Zugewinnausgleich Haus – Zugewinnausgleich als Geldanspruch

Wenn die Eheleute keinen anderen Güterstand vereinbart haben, leben sie im Regelfall in der Zugewinngemeinschaft. Wenn ein gemeinsames Haus bei den Eheleuten vorhanden ist, dann ist im Fall der Scheidung durch die Zugewinnaufteilung auch zu regeln, was mit dem Haus geschieht. Jedoch ist der Zugewinnausgleich nur ein Geldanspruch. Das bedeutet, dass der Richter nicht im Scheidungsverfahren festlegt, wer in dem Haus bleibt und wie das ausgeglichen wird. Der Richter legt nur fest, wer von dem anderen wie viel Geld zu bekommen hat.

Zugewinnausgleich Haus – Behandlung gemeinsame Bankkredite

Wie die Eheleute dies dann finanziell regeln, ist ihnen überlassen. Oft gibt es bei einer Hausfinanzierung Kredite, die auf beide Eheleute laufen. Dies stellt ein Problem dar, da in der Regel einer im Haus verbleibt und auch die Kredite durchaus bedient. Da aber beide Eheleute in der Regel gesamtschuldner sind, haften sie gegenüber der Bank für den Kredit voll. Das heißt, die Bank kann sich an jedem der beiden Eheleute wenden, und dieser muss die Forderungen voll bedienen und kann im Innenverhältnis vom anderen Ehegatten seinen Anteil fordern.

Zugewinnausgleich Haus – Gesamtschuldnerische Haftung wie lösen?

Welche Möglichkeiten gibt es nun, um diese Probleme zu umgehen? Die häufigen Möglichkeiten will ich ihn zuerst nennen. Da ist zunächst die Möglichkeit, dass das Haus verkauft wird. Dann werden von dem Verkaufserlös die Kredite bedient, abzüglich Vorfälligkeitsentschädigung in der Regel. Und der Erlös dann aufgeteilt. Es lohnt sich oft, das Haus schon frühzeitig zu verkaufen, weil über einen längeren Zeitraum nach einem guten Käufer gesucht werden kann und so ein höherer Preis erzielt werden kann. Wenn das nicht gewünscht ist, ist auch oft eine Möglichkeit, dass einer der Ehegatten das Haus übernimmt und den anderen auszahlt.

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Zugewinnausgleich Haus – Zwangsversteigerung

Ob das finanziell möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Wenn es möglich ist, ist das eine beliebte Möglichkeit, mit dem Haus zu verfahren. Dann muss der andere Ehegatte nach Möglichkeit aus den Krediten heraus. Das muss mit der Bank abgesprochen werden, falls sich die Ehegatten überhaupt nicht einigen können, wie mit dem Haus verfahren werden soll, dann besteht auch immer die Möglichkeit, eine Versteigerung durchzuführen. Dazu kann jeder der beiden Ehegatten einen Antrag beim Amtsgericht stellen auf Durchführung einer Versteigerung, und das Haus wird dann zwangsversteigert.

Leider werden bei der Zwangsversteigerung oft nicht dieselben Summen erzählt wie er bei einem freihändigen Verkauf, sodass das die letzte Möglichkeit sein sollte.

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Es gibt noch weitere Möglichkeiten. Diese werden nicht so oft durchgeführt.

Zugewinnausgleich Haus – Realteilung

Die Immobilie kann zum Beispiel real geteilt werden und in zwei Wohneinheiten umgewandelt werden, sodass jeder der Ehegatten einen Teil des Hauses für sich behält. Und die Immobilie kann auch auf die Kinder oder das Kind umgeschrieben werden. Hier ist allerdings zu beachten, dass das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden muss, wenn das Kind noch minderjährig ist.

Bitte beachten Sie auch, dass bei einem Verkauf des Hauses die Zustimmung des anderen Ehegatten nötig ist. Wenn ihm die Hälfte gehört, ist sie sowieso nötig. Aber auch wenn das Haus einem Ehegatten alleine gehört, kann dieser nur über das Haus verfügen und es verkaufen, wenn es nicht sein gesamtes Vermögen oder zumindest einen Großteil seines gesamten Vermögens darstellt.

Zugewinnausgleich Haus – Scheidungsfolgenvereinbarung

Sie können die Immobilienfrage gerichtlich klären lassen. Das ist häufig sehr teuer. Deswegen kann es überlegenswert sein, hier einen Ehevertrag abzuschließen. Dies ist auch noch nach einer Eheschließung möglich und heißt dann oft Scheidungsfolgenvereinbarung. Das kann die Kosten senken und insofern sinnvoll sein.

Textversion vom Video “Berechnung des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung”

Hallo, ich bin Markus Wehner und bin Rechtsanwalt in der Kanzlei Hasselbach. Im folgenden Beitrag möchte ich mich mit der Frage des Gewinns zwischen Ehegatten beschäftigen und vor allem der Frage: Wie wird er berechnet?

Zugewinnausgleich Haus – wie wird der Zugewinnausgleich berechnet

Der Zugewinnausgleich stellt eine Berechnung der beiden Vermögenspositionen der Ehegatten dar, die während der Ehe erwirtschaftet worden sind. Das heißt, ein jeder Ehegatte soll an dem Zugewinn des anderen Ehegatten profitieren. Wichtig zu beachten ist, dass der Zugewinnausgleich nicht bei der Scheidung automatisch stattfindet, sondern erst durch Antrag eines der Ehegatten beim zuständigen Familiengericht. Natürlich findet der Zugewinnausgleich nur dann statt, wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben und nicht durch einen Ehevertrag Gütertrennung vereinbart haben. Doch wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?

Zugewinnausgleich Haus – Berechnung

Bei der Berechnung des Zugewinnausgleich ist habe ich die beiden Vermögenspositionen zum Zeitpunkt der Eheschließung heranzuziehen und zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages an einen der beiden Ehegatten. Natürlich stellt es immer ein Problem dar, die Vermögensposition zum Zeitpunkt der Eheschließung darzustellen, wenn die Ehe schon lange Bestand gehabt hat. Kann das Anfangsvermögen der Ehegatten nicht durch Belege nachgewiesen werden, so geht man im Zweifel von einem Anfangsvermögen von Null aus. Demgegenüber steht das Endvermögen, indem ich die Vermögenspositionen betrachte, die wie bereits erwähnt am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages vorherrschten.

Zugewinnausgleich Haus – Definition Zugewinn

Der Zugewinn an sich stellt dann die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen dar. Anschließend findet eine Berechnung statt, indem ich gegenüberstelle, wer von beiden Ehegatten mehr Zugewinn als der andere erwirtschaftet hat. Dies möchte ich gerne an folgender Grafik erläutern. Am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages hat der Ehemann ein Vermögen von 300.000 und die Ehefrau ein Vermögen von 200.000 Euro. Wie Sie der Grafik entnehmen können, hat der Ehemann also einen Zugewinn von 200 000 Euro erwirtschaftet.

Die Ehefrau hingegen von lediglich 150.000 Euro. Das heißt, wir haben letztendlich einen Zugewinn, der durch beide Ehepartner insgesamt erwirtschaftet worden ist von 350.000 Euro. Dieser Zugewinn soll nun hälftig aufgeteilt werden. Da jedoch der Ehemann einen um 50.000 Euro höheren Zugewinn als die Ehefrau erwirtschaftet hat, ist er nach diesem Beispiel zur Ausgleichszahlung von 25.000 Euro verpflichtet.

Zugewinnausgleich Haus – Welche Vermögenspositionen werden berücksichtigt?

➤ Erbschaften

Jedoch Welche Vermögenspositionen werden beim Zugewinn berücksichtigt? Insbesondere sind hier die Erbschaften zu nennen. Erbschaften werden per se nicht im Zugewinn berücksichtigt, da sie auch als sogenanntes privilegiertes Anfangsvermögen dem Anfangsvermögen zugerechnet werden.

Anders ist dies natürlich, wenn derjenige, der das Erbe angetreten hat, aus dem Erbe Gewinn gezogen hat. Dies stellt dann einen Zugewinn dar, der im Rahmen des Zugewinnausgleich ausgeglichen werden muss.

➤ Schenkungen

Ähnlich verhält es sich bei Schenkungen. Auch diese können privilegiertes anfangs Vermögen darstellen. Allerdings ist es an dieser Stelle schwierig, einzelne Schenkungen jetzt darzustellen und zu klären, welche ihnen das anfangs Vermögen fallen und welche nicht. In diesem Zusammenhang möchte ich gerne auf unseren Beitrag Erbschaften und Schenkungen im Zugewinnausgleich verweisen.

Zugewinnausgleich Haus – Lottogewinn

Sollte einer der Ehepartner unverhofft kurz vor der Scheidung einen Lottogewinn erzielen, so ist dieser in den Zugewinnausgleich einzurechnen, da er das Endvermögen des Lottogewinners deutlich erhöht hat.

Zugewinnausgleich Haus – Abfindungen

Auch Abfindungszahlungen, die ein Ehepartner, sofern ihm gekündigt worden ist, vom Arbeitgeber erhalten hat, sind in das Endvermögen einzurechnen, da es sich um kein privilegiertes Erwerbseinkommen handelt.

Zugewinnausgleich Haus – Hausrat

Nicht in den Zugewinnausgleich fällt der sogenannte Hausrat. Hier müssen sich die Ehegatten gesondert darüber einigen.

Zugewinnausgleich Haus – Zugewinnausgleich verhindern

Letztlich stellt sich noch die Frage, ob ein Zugewinnausgleich auch verhindert bzw. verwehrt werden kann. Dies kann dann der Fall sein, wenn einer der Ehegatten seine Unterhaltspflicht schuldhaft und bewusst vernachlässigt hat oder aber auch Vermögen erwirtschaftet hat, das in keinem Bezug zur Ehe steht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Textversion vom Video “Was ist eine Zugewinngemeinschaft? Und was hat das mit dem Ehegattenerbrecht zu tun?”

Wenn Sie schon immer interessiert hat, was man eigentlich unter einer Zugewinngemeinschaft versteht und wie sich dieser eheliche Güterstand auf das Erbrecht auswirkt, dann haben sie das richtige Video geklickt. In den nächsten Minuten erkläre ich Ihnen alles, was Sie dazu wissen müssen.

Hallo! Schön, dass Sie wieder eingeschaltet haben. Mein Name ist Hans-Joachim von Malsen und wenn Sie meine Videos regelmäßig anschauen, dann erwarten Sie eigentlich an dieser Stelle etwas zum Thema Testament. Aber ich muss Ihnen ehrlich sagen: In der Vorbereitung auf dieses Thema fiel es mir wie Schuppen aus den Haaren.

Zugewinnausgleich Haus – der eheliche Güterstand

Ich muss erst einmal den ehelichen Güterstand erklären, den die meisten Leute haben. Sie wahrscheinlich auch, wenn sie verheiratet sind. Wenn Sie nämlich keinen Ehevertrag mit Ihrem Ehepartner gemacht haben, dann leben Sie automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Und vielen Menschen ist überhaupt nicht bewusst, was dieser gesetzliche Güterstand eigentlich bedeutet. Erst neulich hat mir ein Mandant treuherzig versichert: Nein, eine Zugewinngemeinschaft haben wir nicht, denn wir hatten ja immer getrennte Konten.

Zugewinnausgleich Haus – Zugewinngemeinschaft Mythen

Und sogar hier auf YouTube hat eine Rechtsanwältin kürzlich ein Video veröffentlicht, in dem sie fröhlich davon spricht, man müsse alles, was man in einer Ehe erworben hat, teilen. Das hat mich echt erschüttert. Eine Rechtsanwältin, das ist wirklich falsch. Deswegen habe ich mich entschlossen, gewissermaßen als Vorstufe zum Thema Testament zunächst einmal ein Video über die Zugewinngemeinschaft zu machen. Also in der Zugewinngemeinschaft kommt es weder darauf an, ob man gemeinsame oder getrennte Konten hat, und es stimmt auch nicht, dass man alles teilen muss.

Zugewinnausgleich Haus – Zugewinngemeinchaft Definition

Der Name Zugewinngemeinschaft ist etwas gewöhnungsbedürftig, weil er sich dem Laien nicht unmittelbar erschließt. Im juristischen Sinne ist die Zugewinngemeinschaft natürlich klar definiert. Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass jeder Ehegatte in der Zugewinngemeinschaft während der Ehe sein eigenes Vermögen behält und auch dieses eigene Vermögen vermehrt, wenn er oder sie z.B. Geld anlegt oder eine Firma gründet oder eine Immobilie kauft. Ganz klar ausgedrückt:

Es gibt in einer Zugewinngemeinschaft kein gemeinsames Vermögen. Das müssen Sie wissen. Das ist wichtig.

Nun fragen Sie sich mit Recht Ja. Aber was ist denn, wenn beide Ehegatten eine gemeinsame Eigentumswohnung kaufen oder ein Haus bauen? Und sie stehen beide im Grundbuch mit je einem Anteil von einhalb? Dann sage ich Ihnen Ja, klar, dann gehört Ihnen das Haus oder die Wohnung gemeinsam. Aber rechtlich handelt es sich um sogenanntes Bruchteilseigentum, das bedeutet dem Ehemann gehört die eine Hälfte der Immobilie, und der Ehefrau gehört die andere Hälfte der Immobilie. Das ist rechtlich ein bedeutsamer Unterschied zum gemeinsamen Eigentum, wie es z.B. beim sogenannten Gesamthandseigentum vorliegt.

Zugewinnausgleich Haus – Anfangsvermögen / Endvermögen

Doch was hat es nun mit dem Zugewinn auf sich? Der Zugewinn ist rechtlich definiert als der Unterschied zwischen dem Endvermögen und dem Anfangsvermögen. Wieder zwei neue rechtliche Begriffe, die sie verstehen müssen. Die Begriffe sind aber eigentlich selbsterklärend. Das Anfangsvermögen ist das Vermögen, das der betreffende Ehegatte bei der Eheschließung bereits hatte. Das ist sozusagen der Einstand – Vermögenstechnisch gesehen. In den Fällen, in denen die Eheleute sehr jung geheiratet haben, wird das Anfangsvermögen häufig null sein.

In aller Regel hat man mit Anfang 20 noch keine großen Vermögenswerte erwerben können. Wer jedoch in diesem Alter bereits geerbt hat oder wer in höherem Alter erst eine Ehe oder eine zweite oder dritte Ehe schließt, der tut wirklich gut daran, sein Anfangsvermögen in einem Vermögensverzeichnis schriftlich festzuhalten. Nur wenn ein solches Vermögensverzeichnis besteht, hat man auch nach 30 Jahren einen Nachweis darüber, mit welchem Vermögen man in die Ehe gestartet ist. Das Endvermögen können Sie sich jetzt selbst denken?

Genau. Es ist das Vermögen, was ein Ehegatte am Ende der Ehe hat. Dabei kann eine Ehe bekanntlich auf zwei Arten enden: entweder durch eine Ehescheidung oder durch den Tod eines der Ehegatten. Nun machen wir eine kleine Subtraktion: wir betrachten das Endvermögen und ziehen von dieser Summe das Anfangsvermögen ab. Und als Ergebnis haben wir den Zugewinn.

➤ Endvermögen – Anfangsvermögen = Zugewinn

Das ist das Grundprinzip.

Zugewinnausgleich Haus – Kaufkraft / Inflation / Indexierung

Bei einer langen Dauer kommt dann noch eine weitere Rechnung hinzu, die der Inflation Rechnung trägt. Ein Vermögen von 100 000 D-Mark im Jahr 1988 ist natürlich 30 Jahre später deutlich höher anzusetzen als 50 000 Euro im Jahr 2018.

Hier muss einfach das Anfangsvermögen bei einer so langen Laufzeit einer Ehe auf heutige Kaufkraft umgerechnet werden. Das macht aber jeder Scheidungsanwalt mit einem simplen Computerprogramm.

So, nachdem wir jetzt wissen, wie sich der Zugewinn errechnet, nämlich Endvermögen minus Anfangsvermögen, ist es auch relativ leicht nachzuvollziehen, wie der Zugewinnausgleich erfolgt.

Zugewinnausgleich Haus – der Zugewinnausgleich

Drei Schritte sind dazu notwendig. Im ersten Schritt wird für beide Ehegatten getrennt voneinander der Zugewinn errechnet. Im zweiten Schritt wird verglichen, wer den höheren Zugewinn in der Ehe erwirtschaftet hat. Und im dritten Schritt wird einfach die Differenz zwischen den beiden Zugewinnen durch zwei geteilt und diesen Betrag muss derjenige, der den höheren Zugewinn erreicht hat, an denjenigen überweisen, der den geringeren Zugewinn erreicht hat.

Zugewinnausgleich Haus – Beispiele Zugewinnausgleich

Zum Schluss noch zwei Zahlen Beispiele, damit das Ganze plastisch wird. Angenommen, ein Ehepaar hat sehr jung geheiratet. Bei beiden ist das Anfangsvermögen null. Er hat immer Vollzeit gearbeitet, sehr gut verdient und hat auch ständig Geld auf die Seite legen können. Nach 20 Jahren kommt es zur Scheidung.

Der Ehemann verfügt über ein Vermögen von 200 000 Euro, das in Wertpapieren und anderen Vermögensgegenständen investiert ist. Die Ehefrau hingegen war nicht so erfolgreich im wirtschaftlichen Sinne. Sie hat sich um die Kinder gekümmert. Und hat nur Teilzeit gearbeitet, deswegen kommt sie nach 20 Jahren nur auf ein bescheidenes Vermögen von 20 000 Euro. Wie ist nun der Zugewinn? Wenn in beiden Fällen das Anfangsvermögen 0 war, hat der Ehemann einen Zugewinn von 200 000 Euro erzielt. 200 000 Euro Endvermögen minus null Anfangsvermögen.

Die Ehefrau hat einen Zugewinn von 20 000 Euro, also hat der Ehemann einen um 180 000 Euro größeren Zugewinn erreicht. Damit ergibt sich die Folge, dass bei einer Scheidung der Ehemann an die Ehefrau eine Ausgleichszahlung von 90 000 Euro, also die Hälfte seines Zugewinns, leisten muss. An diesem Beispiel erkennt man auch gleich den Unterschied zwischen der Zugewinnberechnung im Erbfall. Sollte nämlich kein Testament existieren, würde die Ehefrau bei Tod des Mannes einen Erbteil von einem Viertel und einen pauschalen Zugewinnausgleich von einem weiteren Viertel der Erbschaft erhalten.

Von den 200 000 Vermögen, die der Ehemann im Todesfall hinterlassen würde, würde sie also die Hälfte, sprich 100 000 bekommen. Das ist jetzt kein allzu großer Unterschied. Oder: 90000 Euro bei Scheidung, 100 000 Euro im Erbfall. Das ist fast das Gleiche.

Zugewinnausgleich Haus – Unterschied Zugewinnausgleich / Erbschaft

Aber jetzt passen sie auf. Nun wird es spannend. Nehmen wir an, wir haben zwei Menschen, die erst mit Anfang 50 zueinander gefunden haben. Jeder hat bereits ein gewisses Vermögen, das er beziehungsweise sie mit in die Ehe einbringt.

Nehmen wir mal an, der Ehemann hat ein Vermögen von 100 000 Euro zu Beginn der Ehe. Und die Ehefrau? Vielleicht hat sie schon ihre Eltern beerbt, hat ein Vermögen von 300 000 Euro, bringt sie mit in die Ehe. Nun kommt es nach zehn Jahren zur Scheidung. Das Endvermögen des Mannes ist 150 000 Euro, das Endvermögen der Ehefrau ist 350 000 Euro. Merken Sie was? Jeder hat während der Ehe sein Vermögen um 50 000 Euro steigern können.

Der Ehemann hat 50 Prozent mehr als am Anfang. Die Ehefrau hat 16 Prozent mehr. Und wie sieht es jetzt mit dem Zugewinnausgleich aus? Einfache Antwort: Der Zugewinn ist 0. Weder muss die Ehefrau von ihren 350 000 Euro dem Ehemann etwas abgeben, noch muss der Ehemann von seinen 150 000 Euro etwas abgeben. Da für beide der Zugewinn während der Ehe exakt gleich ausfällt, findet kein Zugewinnausgleich statt. Aber wie würde es im Erbfall aussehen? Vorausgesetzt, es gibt kein Testament.

Sie wissen, dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Das heißt, der länger lebende Ehegatte bekäme ein Viertel als Erbteil und als pauschalen Zugewinnausgleich, ein weiteres Viertel, also insgesamt die Hälfte. In unserem Beispiel bekäme also die Witwe 75 000 Euro. Oder falls die Frau zuerst stirbt, bekäme er als Witwer 175 000 Euro. Das ist ein großer Unterschied zur Scheidung. Bei Scheidung null, bei Tod 75 000 beziehungsweise 175 000 Euro. Daran erkennen sie, wie wichtig es ist, sich mit dem ehelichen Güterstand und dem Erbrecht zu befassen.

Soviel also zum Grundprinzip des gesetzlichen Güterstandes. Es war mir wichtig, diesen grundlegend zu erklären. Denn wenn wir uns mit dem Ehegattentestament befassen, muss klar sein, über welche Art von Nachlass wir sprechen. Damit geht es dann wirklich in der nächsten Woche los. Versprochen. Also abonnieren Sie diesen Kanal am besten. Dann geht Ihnen kein Video verloren, und ich freue mich, wenn wir uns im nächsten Video wiedersehen. Das gibt es wie immer am kommenden Freitag um 17 Uhr hier auf diesem Kanal.

Bis dahin alles Gute. Und bleiben Sie gesund!


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