Eine Sammlung von Fragen rund um Immobilienbewertungen – Wiki

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Immobilienbewertung bei einer Scheidung

Die Frage, ob ein Immobiliengutachten bei einer Scheidung sinnvoll ist, oder überhaupt benötigt wird, taucht immer wieder auf. Wir meinen, ja, in den meisten Fällen. Es mag Scheidungsverfahren geben, die sehr einvernehmlich ablaufen, und wo man sich auf einen Wert der Immobilie verständigt – allerdings sollte man auch in diesen Fällen klären, auf welchen Wert man sich festlegt. Diesen Wert ergibt konkret, sicher und zuverlässig ein Immobilienwertgutachten.

Einigung auf den Wert ist erforderlich

Für das Verfahren an sich – das muss man einräumen – sind Gutachten allerdings nur dann eine entscheidende Hilfe, wenn beide Streitparteien, in diesem Fall die sich trennenden Eheleute, das Gutachten und den daraus ersichtlichen Immobilienwert anerkennen. In der Regel ist es allerdings so, dass ein ehrliches Gutachten von einem erfahrenen Fachmann schon aus Vernunftgründen meist von beiden Seiten anerkannt wird – denn jedes weitere vernünftige Gutachten, würde in der Praxis zu keinem stark abweichenden Ergebnis kommen.

Schiedsgutachtervertrag kann bei der Wertermittlung Sinn machen

Wer das Ergebnis gerne noch zusätzlich absichern möchte, und eine lange gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden möchte, kann auch einen Schiedsgutachter hinzuziehen. In diesem Fall verpflichten sich die Eheleute im Schiedsgutachtervertrag, dass die Wertermittlung im gemeinsamen Namen vom Schiedsgutachter bestellt wird, und beide Seiten das daraus entstehende Ergebnis anerkennen. Das kann in vielen Fällen eine gute Möglichkeit sein, Misstrauen und Streit zu vermeiden, da keine Seite ein Gutachten zu ihrem Vorteil beschaffen kann, und jeder der beiden Streitpartner sicher sein kann, dass das Ergebnis fair ausfällt.

Sinn einer Immobilienbewertung bei gerichtlicher Anfechtung

Wenn sich zwei Eheleute gar nicht einigen können (oder wollen, in manchen Fällen), ignoriert das Gericht alle Privatgutachten, und startet selbst ein Verfahren. Im Zuge dieses sogenannten Zugewinnsverfahrens versucht das Gericht in seinem Verfahren den Zugewinn für beide Streitparteien möglichst auszugleichen. Das gerichtliche Zugewinnsverfahren ist ein Beweisverfahren, das eigenständig geführt wird, und in dessen Verlauf auch Bewertungen durch vom Gericht bestellte Gutachter vorgenommen werden. Wer nach dem Urteil des Gerichts die vom Gericht geschätzten Beträge nicht anerkennen will, und in Berufung geht, ist ebenfalls gut beraten, wenn er seine Anfechtung mit einer eigenen, beigebrachten Immobilienbewertung untermauern kann.
Egal, ob es relativ einvernehmlich zugeht, oder tatsächlich eine sehr umfangreiche Auseinandersetzung um den Wert einer oder mehrerer Immobilien tobt – für Immobiliengutachten gibt es in den meisten Scheidungsverfahren nicht nur viele Einsatzmöglichkeiten, sondern auch gute Gründe.

Immobilienbewertung bei einer Erbschaft

Die Regelungen zur Erbschaftssteuer sind seit 2009 noch einmal deutlich komplizierter geworden. Viele Sonderbestimmungen, Einschränkungen und Klauseln wurden mit der damaligen Gesetzesreform eingeführt – grundlegend für die Besteuerung der Immobilie bleibt aber deren Verkehrswert.
Da das zuständige Wohnsitzfinanzamt nicht nur der Bewerter der Immobilie, sondern auch der Empfänger der Erbschaftssteuer ist, argwöhnen viele, dass die Bewertungen durch das Finanzamt durchwegs zu großzügig ausfallen könnte. Dieses Misstrauen liegt immerhin nahe – auch wenn in der Praxis normalerweise durchaus sehr fair und wertgerecht beurteilt wird. Weitere Infos hier: Berechnung Erbschaftssteuer Immobilien

Bewertungsgrundlagen bei der Erbschaftssteuer

Für die Besteuerung einer ererbten Immobilie spielt grundsätzlich der Verkehrswert gesetzlich die tragende Rolle. Als Verkehrswert definiert das Gesetz in diesem Fall 90% des tatsächlichen Werts einer Immobilie oder eines Grundstücks. Das gilt allerdings grundsätzlich nur für vermietete Immobilien und Grundstücke, da selbst genutzter Wohnraum als Betriebsvermögen wiederum anderen Besteuerungsrichtlinien und einer anderen Bewertungsweise unterliegt.
Die Bewertung erfolgt gleich für alle Immobilien, die entweder in Deutschland, in einem EU-Mitgliedsstaat oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums liegen. Für Immobilien an anderen Orten gelten dann wiederum wieder andere Richtlinien für die Bewertung durch das Finanzamt.
Grundsätzlich orientiert sich das Finanzamt bei seiner Bewertung an den gesetzlich festgelegten Vorgehensweisen im BewG (Bewertungsgesetz) und unter Einbeziehung der Vorgaben der Wertermittlungsverordnung. Wohneigentum und Grundstücke werden dabei grundsätzlich im Vergleichswertverfahren bewertet, für vermieteten Immobilienbesitz kommt hingegen das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Dieses Verfahren findet auch bei unseren Bewertungen Anwendung. Neben der Übertragung von Eigentum als Erbschaft gibt es auch die Schenkung. Mehr Infos: Berechnung Wert Immobilie Schenkung

Sinn eines Wertgutachtens

Wer dem zuständigen Finanzamt nachweisen möchte, dass seine Schätzung des Wertes (und die darauf gründende, verlangte Erbschaftssteuer) zu hoch ausgefallen ist, tut gut daran, dies mit einer eigenen vorgelegten Immobilienbewertung belegen zu können. Abweichungen kann es insbesondere bei gefragten Wohngegenden geben, wo ein über die Mieten ermittelter Ertragswert nicht immer den wahren Wert eines Gebäudes widerspiegelt (sondern meist deutlich darunter liegt) oder wenn eine Schätzung aufgrund örtlicher Vergleichswerte bei nicht vorhandenem Mietspiegel nicht ganz realistisch ausfällt. Wer in solchen Fällen dem Finanzamt Bewertungsfehler glaubhaft machen kann, spart einiges an Erbschaftssteuer.

Unser Tipp:  Sie können auch immer einen Antrag auf eine bis zu 10 Jahre dauernde, zinslose Stundung auf die Erbschaftssteuerkosten stellen. Das ist vor allem dann immer sinnvoll, wenn man die ererbte Immobilie nach der Erbschaft selbst bewohnt, oder vermietete Wohnungen ansonsten verkaufen müsste, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen.

Immobilienbewertung bei einer Schenkung


Immobilien nicht zu vererben, sondern schon zu Lebzeiten Schenkungen an die zukünftigen Erben durchzuführen, kann durchaus sinnvoll sein. Das hat gleich mehrere Gründe: wenn früher verschenkt wird, bleiben spätere Wertsteigerungen (die schon innerhalb weniger Jahre durchaus beträchtlich sein können) dadurch bei der Steuer unberücksichtigt. Zusätzlich kann man so die Erbschaftssteuerfreibeträge seiner Erben besser und gezielter ausnutzen, da diese Freibeträge alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden können. Außerdem bezahlen die Kinder, denen man eine Schenkung macht, dann keine Grunderwerbssteuer. Lesen Sie hier mehr dazu: Schenkung Wert ermitteln

Viele Stolperfallen und Klippen

Einerseits sind die Freibeträge pro Kind beschränkt (derzeit 400.000 Euro), andererseits gibt es auch viele zusätzliche Stolperfallen, wie die sogenannte Pflichtteilsergänzungspflicht, oder mögliche Rückforderungen bei nötiger Heimpflege, aber auch Insolvenz oder Todesfall von Eltern oder Kindern. Hier ist in jedem Fall eine rechtlich sichere Konstruktion durch einen erfahrenen Notar unumgänglich, auch um mögliche Risiken aufzufangen und Nachteile (auch in steuerlicher Hinsicht) zu vermeiden. Das Thema ist in der Praxis mehr als nur kompliziert, und die Möglichkeiten für steuergünstige und risikoarme Konstrukte sind beinahe endlos.
Beim Notar kommt zum ersten Mal auch gleich der wahre Wert ins Spiel: So belaufen sich die Rechnung des Notars und die Eintragungskosten ins Grundbuch auf rund 1,5 Prozent des Immobilienwerts. Wer diese Kosten schon vorab kalkulieren möchte, tut also gut daran, den Wert seiner Immobilie zu kennen, und dafür ist eine Immobilienbewertung der verlässlichste Weg.

Auch für alle anderen denkbaren Szenarien ist es vorteilhaft, eine zuverlässige Aussage über den Wert der Immobilie treffen zu können – ob es nun um die Freibeträge und deren Ausschöpfung geht, oder um die Festlegung ausreichend steuerwirksamer Gegenleistungen im Schenkungsvertrag. Zudem lässt sich mit einem Wertgutachten auch glaubhaft machen, dass eine Schätzung des Finanzamts über den Immobilienwert möglicherweise im Einzelfall zu hoch ausgefallen ist. Mit einer klaren Aussage über den Wert Ihrer Immobilie im Gepäck sind Sie also immer auf der sicheren Seite.

Was kostet ein Gutachten?

Das ist eine Frage, die man nicht pauschal und allgemeingültig beantworten kann, zudem können wir in diesem Fall ja nur für uns sprechen, viele Gutachter rechnen ja nach der sehr teuren HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) grundsätzlich sehr umfangreiche Gutachten ab. Das ist rechtens, allerdings gibt es in der HOAI auch die Möglichkeit, auch bereits sehr aussagekräftige Kurzgutachten (immerhin meist rund 12 – 15 Seiten lang) zu erstellen, oder eine Immobilienbesichtigung mit einem Experten und eine anschließende Beratung vorzunehmen, was die Kosten für das Gutachten auf rund ein Drittel senkt. Die Honorarkosten richten sich allerdings auch immer (auch nach der HOAI) nach dem tatsächlich ermittelten Verkehrswert der Immobilie. Umfassende Gutachten vom Fachmann inklusive Rechtswirksamkeit können bei schwierigen Wertermittlungen leicht einmal bis zu 2.000 EUR oder sogar mehr kosten. Kostenerhöhend wirken dabei beispielsweise:

  • vorhandene Wohnrechte, Wegerechte
  • vorhandenes Erbbaurecht
  • besondere Komplexizität durch Nutzung der Immobilie (etwa bei einem Hotel)
  • besonders hoher Rechercheaufwand, um zu verlässlicher Bewertung zu kommen

Beabsichtigte Verwendung des Gutachtens ist immer entscheidend

Wichtig für die Kosten beim Gutachten ist immer der Zweck, für den es benötigt wird. Ein Gutachten, das Rechtskraft gegenüber Dritten besitzen soll (etwa Ämtern, Banken, Gerichte) kann kein Kurzgutachten sein, da diese Art von Gutachten keine Rechtskraft entfalten. Wem aber allein an einer Wertfeststellung (im Fachdeutsch heißt das “interner Gebrauch”) gelegen ist – etwa damit man keinen zu hohen Kaufpreis bezahlt – braucht es natürlich nur ein sehr einfaches Gutachten über den Wert der Immobilie.

Immobiliengutachten für 19,90 EUR

Bei uns erhalten Sie Immobiliengutachten für 19,90 EUR, für aufwändigere Bewertungen oder bestimmte Gutachten sprechen Sie uns einfach bezüglich des Preises an. Sie werden in jedem Fall bei uns aber immer einen fairen Preis für Ihre Bewertung bezahlen. Und Sie sollten immer bedenken, dass ein unvoreingenommenes Gutachten Ihnen möglicherweise sehr viel Geld ersparen kann. Gerade Immobilienverkäufer und Makler haben ja beispielsweise durchaus ein berechtigtes Eigeninteresse, dass der Wert ihrer Immobilie so hoch wie nur irgend möglich ausfällt – das müssen Sie dann allerdings bezahlen.

Immobiliengutachten für das Finanzamt

Ziel des Finanzamts ist es, Steuern zu erheben. Geld, das später allen Bürgern wieder in Form von staatlichen Maßnahmen und Zuschüssen zugute kommen soll. Das ist zwar ganz allgemein eine gute Sache, allerdings sollte es dabei auch gerecht zugehen. Für Immobilienbesitzer ist eine ganze Anzahl von Steuern auch vom Wert der jeweiligen Immobilie abhängig. Je höher der Wert, desto höher fallen die Steuern aus.
Das betrifft:

  • Erbschaftssteuer
  • Schenkungssteuer
  • Notarkosten und Gebühren für Grundbucheintragungen
  • Grunderwerbssteuern
  • Grundsteuer

Alle diese Kosten hängen direkt mit dem Wert Ihrer Immobilie zusammen. Seit den Änderungen im Erbrecht 2009 werden Immobilien auch bei der Erbschaftssteuer noch höher bewertet. Der Effekt bei vom Finanzamt zu hoch angesetzten Werten ist also noch größer.

Wie das Finanzamt rechnet

Für das Finanzamt ist die Wertermittlung vor allem ein Verfahren auf dem Papier. Wichtige Faktoren, wie die genaue Lage, den Erhaltungszustand des Hauses und den Zustand der Bausubstanz überprüft das Finanzamt nicht. Gerade diese Faktoren haben für den Wert einer Immobilie aber eine maßgebliche Bedeutung. Deshalb kann es vorkommen, dass das Finanzamt die Kosten viel zu hoch ansetzt. Auch der örtliche Gutachterausschuss, den das Finanzamt auch konsultiert, nimmt auf diese Einzelfaktoren keine Rücksicht. Er sammelt lediglich Daten und Preise über erfolgte Immobilien- und Grundstücksverkäufe in der Region, und vergleicht den Wert einer Immobilie mit ähnlichen Objekten. Sogar das tatsächliche Baujahr der eigenen Immobilie wird bei diesen Berechnungen oft nur sehr wenig berücksichtigt – was natürlich zu Abweichungen beim ermittelten Wert führen kann.
Mit dem Ergebnis, dass Sie auf Basis der überhöhten Wertschätzung dann natürlich auch zu hohe (vermeidbare) Steuern bezahlen. Und das ist immerhin Ihr sauer verdientes Geld.

Gutachten als Beweis über den wahren Wert

Mit dem Finanzamt zu diskutieren, ohne handfeste Belege vorweisen zu können, hat natürlich nur sehr wenig Aussicht auf Erfolg. Hier kommt das Sachverständigen-Gutachten zum Tragen. Wenn Sie anhand eines sorgfältig erstellten Gutachtens erweisen können, dass Ihre Immobilie in der Realität deutlich weniger wert ist, als das Finanzamt geschätzt hat, ist der Fiskus in der Regel bereit, seine Zahlen zu korrigieren. Das kann Ihnen unter Umständen eine ganze Menge an Steuern ersparen. Wenn Sie die Immobilie vermieten wollen, können Sie die Kosten für das Gutachten dann sogar noch von der Steuer absetzen.  Im Falle von eigenem Wohnraum müssen Sie die Kosten dann allerdings meist selbst tragen.

Ist eine Immobilienbewertung steuerlich absetzbar?

Das ist eine Frage, auf die es nur eine sehr komplexe und umfassende Antwort gibt. Eine Absetzbarkeit der Kosten für ein Gutachten ist in manchen Fällen gegeben, in anderen dagegen wiederum klar ausgeschlossen. Kriterium für die Absetzbarkeit oder Nichtabsetzbarkeit ist grundsätzlich, ob aus der beabsichtigten Handlung, für die die Wertermittlung dient, steuerpflichtige Beträge erzeugt, oder nicht. Anders ausgedrückt: Wenn Sie das Immobiliengutachten für etwas benötigen, wofür Sie später Steuern zahlen müssen, dürfen Sie die Kosten absetzen, um diese anfallenden Steuern um die Kosten für das Gutachten zu vermindern.

Für die Absetzbarkeit ist immer der Einzelfall ausschlaggebend

Das bietet also im Einzelfall relativ viel Spielraum für das Finanzamt, eine Absetzbarkeit zuzulassen oder abzulehnen. Es lohnt also durchaus, sich im Vorhinein beim Steuerberater zu informieren, unter welchen Umständen die Kosten im eigenen Fall absetzbar wären, da auch andere Faktoren möglicherweise noch eine Rolle für die Absetzbarkeit spielen können.

Ein paar allgemeine Beispiele (die allerdings nur allgemeine Richtlinien darstellen, im Einzelfall kann das möglicherweise anders sein):

  • Ein Haus soll vermietet werden, daraus entstehen dann steuerpflichtige Einkünfte: Absetzbar.
  • Es ist nicht klar, ob Verkauf oder Vermietung vorteilhafter sind: Absetzbarkeit abhängig, ob am Ende verkauft oder vermietet wird (Verkauf ist nicht steuerpflichtig, daher dort keine Absetzbarkeit, auch dann, wenn keine Entscheidung getroffen wird)
  • Nur ein Teil eines begutachteten Hauses soll später vermietet werden: Anteilige Absetzbarkeit in der Regel möglich, allerdings nicht immer.
  • Ein Hauskäufer lässt ein Wertgutachten erstellen, um zu ersehen, ob der Kaufpreis realistisch ist: keine Absetzbarkeit. Diese wäre nur gegeben, wenn der Käufer das Haus später mit Gewinn weiterverkauft (der Gewinn ist dann steuerpflichtig, daher Absetzbarkeit).

Im persönlichen Einzelfall kann Ihnen also immer nur ein Steuerberater exakt Auskunft geben, welche Kosten beim Wertgutachten für Sie konkret absetzbar sind.

Ist eine Immobilienbewertung sinnvoll vor dem Kauf?

Auf diese Frage können wir nur mit einem klaren Ja antworten. Zwar nehmen auch Makler und Verkäufer in der Regel vor dem Verkauf eine Immobilienbewertung vor, um einen fairen Verkaufspreis zu finden – aber sowohl Verkäufer als Makler haben immer ein Interesse daran, dass der Wert einer Immobilie und damit der Verkaufspreis so hoch wie möglich ausfällt.

Schwankungsbreiten bei der Immobilienbewertung

Eine Immobilienbewertung kann immer nur einen momentanen Wert liefern, und selbst gleich ausgeführte Berechnungen können (allerdings nur sehr leicht unterschiedliche) Werte liefern. Der Verkäufer wird dabei immer das Interesse haben, die höchstmögliche vertretbare Schätzung für den Verkaufspreis heranzuziehen, während es als Käufer wahrscheinlich in Ihrem Interesse liegt, einen Kaufpreis zu zahlen, der so günstig wie möglich ist. Ein fairer Kaufpreis liegt immer in der Mitte der beiden Interessen.

Dazu kommt, dass der Markt immer wieder schwankt. Die Preise für Immobilien sind nicht ständig konstant, sondern unterliegen Schwankungen. Da das meist eine Wertesteigerung (bei den meisten Immobilien) bedeutet, nehmen viele Verkäufer bei ihrem Kaufpreis oft eine bestimmte Wertentwicklung vorweg. Bei einzelnen Immobilien kann der Wert schon innerhalb eines halben Jahres um 10.000 – 15.000 EUR (Immobilienindex für Vergleichsimmobilien, Einfamilenhaus) höher liegen.

Darüber hinaus verwenden viele Makler und Bewerter für Verkäufer bei ihren Bewertungen das sogenannte Vergleichswertverfahren. In der Regel liefert das Verfahren in diesem Fall (da ja eine breite Datenbasis vorhanden ist) schon recht brauchbare Ergebnisse – eine konkrete und sorgfältige Einzelbewertung einer Immoblie bringt aber immer wesentlich exaktere und belastbarere Ergebnisse im konkreten Einzelfall, als ein Preisvergleich das könnte. Diese Ergebnisse können dann durchaus nicht selten auch deutlich zu ihren Gunsten ausfallen.

Ihre Immobilienbewertung sichert Ihnen eine gute Verhandlungsposition

Wenn Sie eine konkrete, belastbare und sorgfältig erstellte Wertermittlung auf Ihrer Seite ins Spiel bringen können, stärken Sie massiv Ihre Verhandlungsposition bei den Verhandlungen über den Kaufpreis. Immobilien sind eine sehr teure Anschaffung, und auch ein Unterschied von einigen Prozent oder zehn- bis zwanzigtausend Euro bedeuten tatsächlich schon eine Menge Geld. Keinesfalls sollten Sie für eine Immobilie mehr bezahlen, als sie tatsächlich wert ist. Dafür dient ein Wertgutachten für Sie als Käufer – und  ist beim Hauskauf praktisch unverzichtbar.

Immobilienbewertung durch die Bank

Auch bei der Bewertung einer Immobilie durch die Bank können Abweichungen zum tatsächlichen Wert einer Immobilie auftreten, die durchaus beträchtlich sein können. Während das Finanzamt aus naheliegenden Gründen bei der Bewertung von Immobilien oft   zu hohe Werte ansetzen, setzen Banken häufig den Wert einer Immobilie zu niedrig an, insbesondere wenn die Immobilie als Sicherheit dienen soll.

Beleihungswert und wahrer Wert

Banken setzen für Immobilien, die als Sicherheit für Kredite dienen, immer den sogenannten Beleihungswert an. Das liegt daran, dass Banken damit rechnen, eine Immobilie als Sicherheit nur mit deutlichen Abschlägen verkaufen oder versteigern können, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird.
Dafür sind auch Marktschwankungen und Marktfaktoren ausschlaggebend, die im schlechtesten Fall die Erlöschancen für die Bank stark drücken können. Schlechte Konjunktur, geringe Immobiliennachfrage oder unvorhersehbare Veränderungen in der jeweiligen Region, die zu Preisverfall führen, können die erzielbaren Preise bei Zwangsverkäufen oder Versteigerungen dann noch weiter drücken. Dadurch sichern sich die Banken in der Regel gründlich ab.

Die Abschläge sehen dabei wie folgt aus:

Verkehrswert der Immobilie  -> sog. Sicherheitsabschlag (10 – 15 %) = sogenannter Beleihungswert der Immobilie  ->  40 – 80 % vom Beleihungswert = sogenannte Beleihungsgrenze
Das heißt, die Banken akzeptieren höchstens 40 – 80 % des errechneten Beleihungswerts als Sicherheit für einen Kredit. Abhängig ist das von den Bedingungen der Bank, aber auch von bestimmten gesetzlichen Vorschriften, die jeweils im Einzelfall zur Anwendung kommen.

Nachteil bei zu gering angesetztem Wert

Wenn Banken schon den Verkehrswert einer Immobilie bei ihrer Bewertung als zu gering ansetzen, werden auch Beleihungswert und Beleihungsobergrenze in der Folge zu niedrig angesetzt. Das kann auch nachteilige Folgen haben, wenn es um den Kredit geht.
Der sogenannte Beleihungsauslauf bezeichnet banktechnisch das Verhältnis zwischen Beleihungswert und gewünschter Kredithöhe. Je günstiger dieses Verhältnis ausfällt, desto geringer ist das Risiko für die Bank, dadurch werden Ihnen auch deutlich günstiger Zinsen angeboten. Für Top-Zinsen ist es notwendig, dass der Beleihungsauslauf bei höchstens 60 % liegt. Das heißt, die Kreditsumme darf nicht mehr als 60 % des von der Bank ermittelten Beleihungswerts ausmachen.
Wenn umgekehrt die von Ihnen gewünschte Kreditsumme allerdings bereits in die Nähe von 80 % des errechneten Beleihungswerts kommt, besteht das Risiko, dass der Kredit bereits abgelehnt oder die Kreditsumme nur mit hohen Zinsaufschlägen gewährt wird.

Tatsächlichen Wert beweisen und Geld sparen

Dadurch wird deutlich, wie wichtig ein korrekter Wertansatz bei der Berechnung durch die Bank ist, auch in Ihrem Interesse. Wenn Sie über eine Immobilienwertgutachten einen tatsächlichen, belastbaren Wert nachweisen können, der unter Umständen deutlich höher liegt als der von der Bank angenommene Wert, können Sie manchmal deutlich günstigere Konditionen für den Kredit aushandeln. Schon einige Prozentpunkte weniger bei den Kreditbedingungen können Ihnen enorme Summen über die Laufzeit hinweg ersparen.

Unser Tipp:  Wenn Sie eine Immobilie von einer Bank kaufen wollen (wenn die Bank also praktisch als Immobilienmakler fungiert) sollten Sie unbedingt eine Immobilienbewertung ins Auge fassen. Banken ermitteln Immobilienpreise in den meisten Fällen ähnlich wie freie Immobilienmakler, kommen dabei aber häufig sogar noch zu ungenaueren Werten aufgrund einer manchmal weniger umfangreichen Datenbasis für Vergleichsbewertungen. Hier können Sie mit einer Immobilienbewertung teilweise viel bei Kaufpreisverhandlungen erreichen, wenn Sie mit tatsächlich belastbaren, dann oft deutlich niedrigeren Werten in die Verhandlungen gehen.
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