Maklerprovision: Wer zahlt den Immobilienmakler?

Wer hierzulande auf einen Immobilienmakler zurückgreift, um ein Objekt zu verkaufen, kaufen oder mieten, wird diesem eine Vermittlungsgebühr zahlen. Während die Maklergebühren bei Vermietungen durch das Bestellerprinzip seit 2015 einseitig verteilt werden, gibt es beim Verkauf Ihrer Immobilie weiterhin eine Verteilung auf die Käufer- und Verkäuferseite. Im Folgenden erfahren Sie, wann Sie welche Maklergebühren zahlen müssen und ob Sie die Gebühren durch Verhandeln mit Ihrem Makler senken können.


Wofür fallen überhaupt Maklergebühren an?

Makler sind Dienstleister mit einem großen, regionalen Netzwerk, der Käufern und Verkäufern viele Mühen abnimmt. Das Leistungsspektrum reicht von der präzisen Marktwertermittlung (beispielsweise über das Vergleichswertverfahren) über die Erstellung von Verkaufsexposés bis zur Durchführung von Objektbesichtigung. Für Zeit und Mühen darf der Immobilienmakler wie jeder andere Service-Anbieter ein Entgelt verlangen, im konkreten Fall die Maklergebühr.

Die Gebühr, häufig auch Provision oder Maklercourtage genannt, fällt erst bei Anbahnung eines erfolgreichen Vertragsabschlusses an. Für die Höhe der Maklergebühr gibt es Obergrenzen, nach unten gibt es einen Verhandlungsspielraum und somit einen Wettbewerb zwischen einzelnen Anbietern. Verkäufer und Käufer sollten diesen gleichermaßen nutzen, um ihre Begleitkosten möglichst niedrig zu halten.

Das Bestellerprinzip – nicht für den Immobilienverkauf gültig!


Das Bestellerprinzip in seiner aktuellen Form wurde im Jahr 2015 von der Bundesregierung beschlossen und regelt die zu zahlenden Maklergebühren bei der Vermietung von Immobilien. Seit diesem Zeitpunkt gilt die einheitliche Regelung, dass der Besteller des Dienstleisters für die Courtage aufkommen muss.

Auf den Verkauf Ihrer Immobilie hat das Bestellerprinzip keinen Einfluss. Dennoch kann ein Makler von Ihnen als Verkäufer einer Immobilie keine beliebige Courtage verlangen. Die Höhe der zu zahlenden Gebühren sind je nach Bundesland festgelegt, ebenso wie die Verteilung auf die Käufer- und Verkäuferseite. Durch den Vergleich verschiedener Makler und das Aushandeln eines individuellen Maklervertrags können Sie versuchen, die genannten Gebühren für Ihren Immobilienverkauf zu reduzieren.

Wie hoch fallen die Maklergebühren beim Immobilienverkauf aus?


In vielen Bundesländern liegt die Maklergebühr beim Immobilienkauf bzw. -verkauf aktuell bei 7,14 % des vereinbarten Verkaufspreises. In fast allen Fällen wird diese Gebühr als zu gleichen Teilen (3,57 %) auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Nachfolgend eine Übersicht über die Regelungen in den verschiedenen Bundesländern:

BundeslandMaklerprovision GesamtAnteil VerkäuferAnteil Käufer
Baden-Württemberg7,14 %3,57 %3,57 %
Bayern7,14 %3,57 %3,57 %
Berlin7,14 %0 %7,14 %
Brandenburg7,14 %0 %7,14 %
Bremen5,95 %0 %5,95 %
Hamburg6,25 %0 %6,25 %
Hessen5,95 %0 %5,95 %
Mecklenburg-Vorpommern5,95 %2,38 %3,57 %
Niedersachsen7,14 % oder 4,76-5,95 %3,57 % oder 0 %3,57 % oder 4,76-5,95 %
Nordrhein-Westfalen7,14 %3,57 %3,57 %
Rheinland-Pfalz7,14 %3,57 %3,57 %
Saarland7,14 %3,57 %3,57 %
Sachsen7,14 %3,57 %3,57 %
Sachsen-Anhalt7,14 %3,57 %3,57 %
Schleswig-Holstein7,14 %3,57 %3,57 %
Thüringen7,14 %3,57 %3,57 %

Unser Hinweis

Grundsätzlich lässt sich im Maklervertrag eine abweichende Regelung zu den genannten Prozenten vereinbaren. Dies ist natürlich niemals zu Lasten der anderen Vertragsseite möglich.

Online Rechner: Maklergebühr für den Immobilienverkäufer

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Betrag der zu zahlenden Gebühr an den Makler

Rechtliche Vorschriften für das Erheben einer Maklerprovision

Von vielen Verkäufern oder Käufern einer Immobilie wird das Zahlen der Maklerprovision häufig als unnötige Zusatzausgabe wahrgenommen. Oft wird übersehen, dass für diese Gebühr umfassende Leistungen geboten werden. Trotzdem gilt: Die Maklergebühren müssen nur dann entrichtet werden, wenn der Immobilienmakler bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen erfüllt. Zu diesen gehören nach §652 BGB:

  • Die Maklertätigkeit wurde über einen wirksamen Maklervertrag abgeschlossen.
  • Es ist durch den Makler zu einem erfolgreichen Miet- oder Kaufvertrag gekommen.
  • Der Makler hat nachweisbar zur Vermittlung des Objektes beigetragen.
  • Der Vertragsabschluss ist der Maklertätigkeit zu verdanken.

Unser Rat

Wichtig ist, schon vor der Beauftragung eines Maklers in einem persönlichen Erstgespräch mehr über dessen Tätigkeit zu erfahren und einen seriösen Eindruck zu gewinnen. Dies gilt natürlich auch bei der Überprüfung der Maklergebühren, die im Maklervertrag festzuhalten sind.

Lässt sich mit einem Makler über die Kosten verhandeln?

Grundsätzlich können Sie mit einem Immobilienmakler über die Höhe der Provision verhandeln. Diese muss in jedem Fall im Vorfeld vor Abschluss des Maklervertrags erfolgen. Gerade der Spielraum für Verhandlungen kurbelt den Wettbewerb zwischen verschiedenen Maklern an und wurde von der Politik so gewünscht.

Wie bei allen Dienstleistungen, beispielsweise der Wertermittlung Ihres Objekts nach dem Vergleichswertverfahren, ist das Aushandeln individueller Konditionen möglich. Informieren Sie sich beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie frühzeitig über den geltenden Prozentsatz in Ihrem Bundesland. Vor dem Vertragsabschluss können Sie natürlich mit mehreren Maklern verhandeln und hierbei versuchen, die Maklercourtage zu senken.

Die Gebühren im Vergleich zum Bestellerprinzip bei Vermietungen

Die Ausweitung des Bestellerprinzips durch den Gesetzgeber sollte vor allem den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Maklern regional ankurbeln. Dieser Effekt ist auch eingetreten und belebt den Immobilienmarkt, allerdings gibt es auch eine Kehrseite. So scheuen sich manche Vermieter und Mieter, die Hilfe eines Maklers in Anspruch zu nehmen. Unter diesen Umständen tragen sie schließlich die anfallenden Gebühren in vollem Umfang. Vermieter haben nach Rechtslage auch nicht die Möglichkeit, diese im Nachhinein auf ihre Mieter abzuwälzen.

Für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie sieht es anders aus. Durch die klare Aufteilung der Maklergebühren je nach Bundesland wird ein gerechteres Prinzip für alle beteiligten Seiten angewendet. Hierdurch gibt es eine geringere Hemmschwelle, aktiv auf einen Immobilienmakler zuzugehen und mit dessen Hilfe einfacher zum neuen Wunschobjekt zu gelangen.

Außerdem lädt das geltende Recht beim Immobilienverkauf stärker zum Vergleich verschiedener Makler und zum Aushandeln einer individuellen Gebühr ein. Das Bestellerprinzip erweist sich als unflexibler, zumal sich viele Makler am aktuellen Markt und den Gebühren der Konkurrenz orientieren werden. Hier gibt es beim Immobilienverkauf etwas mehr Spielraum, zumal Sie als Verkäufer nicht die einzige Partei sind, die eine Maklercourtage entrichtet.

Maklerprovision umgehen – ist das sinnvoll?

Gerade bei An- und Vermietungen ist das Zögern von Suchenden verständlich, die durch das Bestellerprinzip die Vermittlungskosten alleine tragen. Dennoch ist die Auftragung eines Maklers weiterhin zu empfehlen. Mit einer Vielzahl aktueller Angebote, einem starken Netzwerk und seiner Branchenerfahrung erleichtern Sie sich die Suche mithilfe eines Maklers erheblich. Hierbei sparen Sie sich nicht alleine zahlreiche Mühen und Formalitäten. Mit einer professionellen Wertschätzung Ihres Objekts, die Sie alleine durch einen erfahrenen Makler erhalten, verkaufen oder vermieten Sie Ihre Immobilie nicht unter Wert.

Unser Rat

Wenn Sie unsicher sind, ob professionelle Hilfe eines Maklers benötigt wird, nutzen Sie den persönlichen Kontakt und lassen Sie sich beraten. Bevor es zum Abschluss des Maklervertrags kommt, gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Durch die Möglichkeit, mit dem Makler offen über das Thema Provision zu reden und vielleicht einen individuellen Rabatt zu erhalten, wird die professionelle Vermittlung auch für Sie attraktiv. Schnell lassen sich so beim Immobilienverkauf einige Tausend Euro sparen.

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