Wohnungsnot: Steuerförderung des Wohnungsneubaus in Milliardenhöhe

Wohnungen werden in Deutschland Mangelware. Diese Wohnungsnot wird durch den Flüchtlingszustrom noch stärker begünstigt. Aus dem Grund sollen der Bund und die Länder in angespannten Wohnungsmärkten Beträge im Milliardenbereich zu steuerlichen Förderung privater Neubauten in die Hand nehmen.


Eine verheißungsvolle Motivation für potentielle Investoren?

Einem überarbeiteten Modell für steuerliche Sonderabschreibungen zufolge werden bis 2024 Steuerausfälle von etwa 4,3 Milliarden Euro prognostiziert. Aus aktuellen Unterlagen des Bundesfinanzministeriums geht hingegen hervor, dass die Förderung der Baukosten etwa 2.000 Euro pro Quadratmeter nicht überschreiten soll. Der steuerliche Anreiz soll private Investoren motivieren, höhere Beträge in die Errichtung kostengünstiger Wohnungen zu investieren.

Steuerliche Vergünstigungen in den ersten drei Jahren

Das Förderkonzept beinhaltet steuerliche Abstufungen für verschiedene Zeiträume. Beispielsweise sollten Investoren im Anschaffungs- und Herstellungsjahr sowie dem Folgejahr zehn Prozent der Kosten gewinnmindernd steuerlich absetzen. Im dritten Jahr locken steuerliche Vergünstigungen von neun Prozent, zu denen die normale Abschreibung von zwei Prozent pro Jahr hinzu addiert wird. Mithilfe dieser Fördermöglichkeiten können Investoren in den ersten drei Jahren bis zu 35 Prozent der entstandenen Kosten beim Finanzamt geltend machen. Erste Pläne des Bundesfinanzministeriums gingen zuerst von Steuerausfällen von etwa einer Milliarde Euro aus.

Sonderabschreibungen bis zum Jahr 2022?


Nach neuen Gesprächen zwischen Bund und Ländern wurden der ursprünglich geplante Zeitraum sowie das Spektrum förderungsfähiger Bauobjekte nun erweitert. Aktuellen Regelungen zufolge werden nunmehr auch Regionen berücksichtigt, in denen Mieterhöhungen aufgrund Kappungs- oder Preisgrenzen limitiert werden. Eine andere neue Absprache sieht vor, dass Sonderabschreibungen nicht nur bis 2018, sondern bis 2022 beansprucht werden können. Neubauten ab Quadratmeterpreisen von 2.200 Euro sind nicht von der Förderung betroffen.

Bedarf an 400.000 Neubauten pro Jahr

Eine endgültige Einigung von Bund und Ländern für die Sonderabschreibungs-Regelung wird vermutlich in nächster Zeit getroffen. Vermutlich werden die Steuerausfälle vom Bund, den Ländern sowie Gemeinden übernommen. Aktuellen Schätzungen des Bundesbauministeriums zufolge wurden 2015 rund 270.000 Wohnungen errichtet. Allerdings vermuten Experten, dass 400.000 Neubauten pro Jahr benötigt werden.

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