Immobilien Zwangsversteigerungen Frankfurt/Main

Eine Zwangsversteigerung in Frankfurt ist eine Problematik, mit der Sie sich problemlos an das zuständige Amtsgericht wenden können. Suchen Sie eine Immobilie in Frankfurt oder der direkten Umgebung, ist das Amtsgericht Frankfurt aus der Gerichtsstraße Ihre Anlaufstelle. Die komplette Adresse sowie die Kontaktdaten erfahren Sie beispielsweise auf der Homepage der Justizbehörde. Generell verläuft das Zwangsversteigerungsverfahren derart, dass das Amtsgericht Frankfurt sämtliche Versteigerungen vor dem finalen Auktionstermin anzeigt. Nähere Informationen zu aktuellen Zwangsversteigerungen bieten ebenfalls tagesaktuelle Medien wie Zeitungen, die Termine für die öffentliche Zwangsversteigerung, die Anschriften sowie Schätzwerte der Immobilien bekannt geben.


Fällt Ihnen unter diesen Objekten eine Liegenschaft besonders positiv auf, ist das Amtsgericht die richtige Adresse für Sie, um Einsicht in das Gutachten des Grundbesitzes zu erhalten. Fachmännisch erstellt ein Experte eine Beurteilung des Grundeigentums, in dem alle Stärken und Schwächen des unbeweglichen Vermögens aufgeführt sind. Verwehren die aktuellen Besitzer den Zugang zu der Immobilie, informiert das Gutachten jedoch nicht über alle Aspekte der Liegenschaft. Diesen Aspekt sollten Sie bei Ihrer Entscheidung beachten.

Das Risiko, vom Grundstück verwiesen zu werden, gehen Sie auch bei einer Besichtigung des Objekts vor Ort ein. Aber dennoch sollten Sie die Immobilie aus nächster Nähe betrachten, um sich ein genaues Bild von dem Grund und Boden zu machen. Möchten Sie sich am Tag der Zwangsversteigerung für einen Erwerb des Hauses, der Wohnung und/oder des Grundstücks einsetzen, müssen Sie unbedingt Ihren aktuellen Personalausweis vorlegen. Anderenfalls sind Sie nicht berechtigt, am Zwangsversteigerungsverfahren aktiv als Bieter teilzunehmen. Erhalten Sie während der Auktion den Zuschlag, werden Sie direkt im Anschluss mit einer Sicherheitszahlung von etwa zehn Prozent des Kaufpreises zur Kasse gebeten. Diese Zahlung nehmen Sie entweder durch eine Vorab-Überweisung ans Amtsgericht, einen Bundesbank- oder Verrechnungsscheck oder durch Nachweis einer Bürgschaft einer Bank vor.

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Amtsgerichte in Frankfurt:

Amtsgericht Frankfurt
Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main

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