Immobilien Zwangsversteigerungen in Hamburg

Bestehen Ihrerseits offene Fragen rund ums Thema „Zwangsversteigerungen in Hamburg“, helfen Ihnen die Mitarbeiter lokaler Amtsgerichte gern weiter. Weil die Hamburger Amtsgerichte verschiedenen Bezirken der Stadt zugeordnet sind, ist es wichtig, sich an die für die Immobilie zuständige Behörde zu wenden. Die Adressen und Kontaktdaten sind beispielsweise auf der offiziellen Website der Stadt Hamburg oder der Internetpräsentation der Amtsgerichte zu finden.


Vor dem eigentlichen Auktionstermin werden potentiellen Bietern auf den Homepages der Amtsgerichte alle Zwangsversteigerungen aus dem jeweiligen Bezirk zur Schau gestellt. Zudem erhalten Sie in der aktuellen Tagespresse wichtige Informationen über Zwangsversteigerungen in der gesamten Stadt Hamburg. Im Internet sowie in lokalen Tageszeitungen werden potentielle Teilnehmer der Auktionen über die öffentliche Zwangsversteigerung informiert. Des Weiteren erfahren Sie Erwähnenswertes über den Schätzwert der Objekte sowie über die Adressen der Immobilien.

Hat eine bestimmte Immobilie Ihr Interesse geweckt, sind Sie gut beraten, sich vor der Zwangsversteigerung intensiv mit dem Gewerbe- oder Wohnobjekt vertraut zu machen. Ein Gutachten gibt Einblicke in den Zustand der Immobilie und ist beim zuständigen Amtsgericht einsehbar. Weiterhin hilft es beim Entscheidungsprozess, die Immobilie direkt vor Ort zu besichtigen. Als problematisch erweist sich dieser Besuch allerdings dann, wenn der aktuelle Eigentümer keinen Zutritt zum Objekt gewährt. Schließlich sind derzeitige Besitzer der Immobilie nicht verpflichtet, andere Personen in das Gebäude oder auf das Grundstück zu lassen.

Entscheiden sich potentielle Bieter für eine Teilnahme an der Zwangsversteigerung, ist es wichtig zu wissen, dass erst ein gültiger Personalausweis zur Teilnahme an dem Verfahren berechtigt. Ist die Versteigerung der Immobilie erfolgreich verlaufen, müssen die baldigen Neu-Eigentümer rund zehn Prozent des Kaufpreises sofort bezahlen. Diese Sicherheitsleistung wird beispielsweise über den Nachweis einer Bürgschaft des Kreditinstituts oder unter Vorlage eines bestätigten Bankschecks vorgenommen.

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Amtsgerichte in Hamburg:

Amtsgericht Hamburg-Mitte
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg

Amtsgericht Hamburg Altona
Max-Brauer-Allee 91
22765 Hamburg

Amtsgericht Hamburg Barmbek
Spohrstraße 6
22083 Hamburg

Amtsgericht Hamburg Bergedorf
Ernst-Mantius-Straße 8
21029 Hamburg

Amtsgericht Hamburg Blankenese
Dormienstraße 7
22587 Hamburg

Amtsgericht Hamburg Harburg
Buxtehuder-Straße 9
21073 Hamburg

Amtsgericht Hamburg St. Georg
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg

Amtsgericht Hamburg Wandsbek
Schädlerstraße 28
22041 Hamburg

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